FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt will den Streit um Geschäfte des Taxi-Konkurrenten Uber in Deutschland noch am Dienstag entscheiden. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt deutete der Vorsitzende Richter Frowin Kurth an, die Kammer halte die im August erlassene einstweilige Verfügung gegen Uber nach wie vor für gerechtfertigt: "Vorläufig würden wir eher dazu neigen zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben."
Das Bemühen des Gerichts, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, scheiterte. Nun will die Kammer am Nachmittag (14.30 Uhr) ihre Entscheidung verkünden.
Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte erwirkt, dass dem kalifornischen Unternehmen untersagt wird, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt.
Strittig ist, ob es wirklich einer Eilentscheidung bedurfte. Sieht die Kammer das nun anders, müsste sie die einstweilige Verfügung zurücknehmen. Uber dürfte dann seine Dienste in Deutschland anbieten, Taxi Deutschland müsste den Weg über ein Hauptverfahren einschlagen.
In dem Eilverfahren war Uber nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, auch von privaten Fahrern. Uber ist in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.
Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die hohen, teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Taxi Deutschland betreibt ebenfalls eine Smartphone-App zur Vermittlung von Taxifahrten.
In der mündlichen Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes: "Wir als Gericht haben die geltende Gesetzeslage und die entsprechende Rechtsprechung zu berücksichtigen." Die Kammer sei unverändert der Auffassung: "Die Parteien sind Wettbewerber." Uber behalte etwa eine Provision vom Fahrpreis ein.
Uber wertet die vermittelten Fahrten als Mitfahrgelegenheiten. Ein Gutachten des Staatsrechtlers und früheren Verteidigungsministers Rupert Scholz bekräftige dies. Scholz bescheinige darin, Uber sei "kein Beförderungsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", es handele sich "um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr", vergleichbar mit Mitfahrzentralen.
Richter Kurth merkte zu dem Gutachten an: "Nicht jedes Gutachten, was von einem Hochschullehrer verfasst wurde, ist automatisch geeignet, die Rechtsprechung, wie es vielleicht gewünscht ist, zu beeinflussen."/ben/DP/fbr