😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2/VW-Gesetz: EU-Kommission will klagen - Proteste in Niedersachsen

Veröffentlicht am 23.11.2011, 18:26
BRÜSSEL/HANNOVER/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Trotz heftiger Kritik aus Deutschland will die EU-Kommission wegen des VW-Gesetzes erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. An diesem Donnerstag (24.) wird die EU-Behörde über ein juristisches Vorgehen gegen Deutschland entscheiden. Voraussichtlich wird Brüssel die Bundesrepublik dabei wegen Verletzung des EU-Vertrages verklagen.

'Wir sind der Auffassung, dass die deutschen Behörden das Gerichtsurteil von 2007 nicht vollständig umgesetzt haben', heißt es in einem Hintergrundpapier der EU-Kommission, das der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorlag. 'Wir werden daher fordern, dass das Gericht ein Bußgeld verhängt.' Noch sei darüber nicht abschließend entschieden, hieß es am Mittwochnachmittag aus Kommissionskreisen. Der Beschluss werde am Donnerstagvormittag im schriftlichen Verfahren fallen. Bisher zeichne sich jedoch die Unterstützung der Kommissare für ein erneutes juristisches Vorgehen gegen Deutschland ab.

Die IG Metall äußerte sich am Wolfsburger VW-Stammsitz empört. 'Trotz der bitteren Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre halten die Kommissare an ihrem neoliberalen Irrweg fest und tun alles dafür, um auch bei Volkswagen die Hürden für Spekulanten oder eine feindliche Übernahme niederzureißen', kritisierten die Gewerkschafter bei einer Protestaktion.

Der Streit um das VW-Gesetz schwelt seit Jahren. Nun geht es um die Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen mit einem Anteil von gut 20 Prozent bei dem Wolfsburger Autobauer garantiert ist. Nach Ansicht von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier widerspricht diese Praxis dem Geist des europäischen Binnenmarktes. Dieses faktische Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen trug auch dazu bei, Volkswagen 2008 und 2009 vor der Übernahme durch Porsche zu bewahren.

Bereits 2007 hatte der EuGH in Luxemburg die Bundesregierung zu Änderungen am VW-Gesetz verurteilt. Damals war das Recht von Bund und Land gestrichen worden, zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Außerdem wurde die Vorschrift aufgehoben, dass jeder Aktionär maximal 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf - unabhängig davon, wie viele Anteile am Unternehmen er tatsächlich besitzt.

Im novellierten Gesetz blieb aber die 20-prozentige Sperrminorität - üblich im Aktienrecht sind meist 25 Prozent. Die Kommission weigerte sich daher, das Verfahren einzustellen. Es lag aus politischen Gründen drei Jahre lang auf Eis. Erhalten blieb in der Neufassung auch die Regelung, nach der die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Aufsichtsrat bedarf und so nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer beschlossen werden kann. Beide Vorschriften sind auch in die VW-Satzung aufgenommen worden.

Die niedersächsische Landesregierung sowie der VW-Betriebsrat und die IG Metall laufen seit langem Sturm gegen die Pläne der EU-Kommission. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) hat Brüssel ebenso wie der VW-Betriebsrat in einem Schreiben gebeten, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen.

McAllister sprach in Hannover von einem 'grotesken Zeitpunkt' - Brüssel müsse sich angesichts der Euro-Schuldenkrise um drängendere Fragen kümmern. 'Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Europäische Kommission um mehr Akzeptanz bei den Menschen werben muss, kommt sie mit einem völlig unnötigen Vertragsverletzungsverfahren um die Ecke', sagte er als Vertreter Niedersachsens im VW-Aufsichtsrat. Die Pläne seien nicht nachvollziehbar, es gebe keinen Anlass für eine Klage.

'Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass das VW-Gesetz EU-rechtskonform ist, weil die Bundesregierung das letzte Urteil des EuGH zu diesem Thema eins zu eins umgesetzt hat. Das Verfahren wird keinen Erfolg haben', betonte McAllister. Er werde den Schulterschluss mit dem Betriebsrat und dem Bund suchen und am 6. Dezember an einer Betriebsversammlung bei VW teilnehmen. 'Für uns hat es eine überlebenswichtige Bedeutung, dass Wolfsburg Sitz von Volkswagen bleibt.' Auch die Landesbeteiligung an Deutschlands zweitgrößtem Stahlkocher Salzgitter bleibe unangetastet.

SPD-Chef Sigmar Gabriel reagierte ebenfalls mit Unverständnis auf das Brüsseler Vorhaben. Er forderte die Bundesregierung auf, sich mit aller Macht gegen einen Angriff auf das VW-Gesetz zu stellen. 'Es ist empörend, dass die EU-Kommission ihren rein ideologisch begründeten Feldzug gegen das bewährte und rechtskonforme VW-Gesetz fortführen will', erklärte Gabriel. In einer Zeit, in der die Folgen eines ungezügelten Finanzkapitalismus ersichtlich seien, greife Brüssel Regelungen an, die Arbeitnehmer vor Spekulanten schützen sollen./mt/emt/jap/DP/stw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.