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ROUNDUP 3: Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen muss vor Gericht - Anklage zugelassen

Veröffentlicht am 02.03.2015, 16:39
Aktualisiert 02.03.2015, 16:42
© Reuters.  ROUNDUP 3: Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen muss vor Gericht - Anklage zugelassen
DBKGn
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(neu: Stellungnahme Deutsche Bank, Prozesstage, Beteiligung Deutsche Bank, Aktienreaktion.)

MÜNCHEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Co-Chef der Deutschen Bank (XETRA:DBKGn), Jürgen Fitschen, muss sich im Fall Kirch in einem Betrugsprozess vor dem Landgericht München verantworten. Die 5. Strafkammer ließ die Anklage gegen Fitschen sowie vier frühere Spitzenmanager des Frankfurter Geldhauses am Montag in vollem Umfang zu. Der Prozess soll am 28. April beginnen - und damit einen Tag vor der Vorlage der Quartalsergebnisse der Deutschen Bank. Die Aktie des Konzerns weitete nach der Nachricht ihre Verluste vom Mittag aus, rettete sich zuletzt aber wieder mit 0,05 Prozent ins Plus auf 29,39 Euro.

Geplant sind nach Angaben des Gerichts bislang 13 Verhandlungstage bis Anfang August. Zuständig für den Fall ist Richter Peter Noll, der im vergangenen Jahr mit der Einstellung des Bestechungsprozesses gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone gegen Zahlung einer Rekordsumme von 100 Millionen Dollar für Furore gesorgt hatte.

WEITERE MANAGER VOR GERICHT

Fitschen führt die Deutsche Bank (XETRA:DBKGn) seit Juni 2012 gemeinsam mit Anshu Jain und ist einer der wichtigsten Wirtschaftsbosse in Deutschland. Er hatte 2011 im Kirch-Prozess ausgesagt und dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Angaben gemacht, die in sich nicht schlüssig gewesen seien.

Vor Gericht verantworten müssen sich zudem Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer, sowie der ehemalige Aufsichtsratschef der Bank, Clemens Börsig, und ein weiterer Ex-Vorstand des größten deutschen Geldhauses. Da die Manager in einem Strafprozess angeklagt sind, müssen sie persönlich erscheinen und können sich nicht von Anwälten vertreten lassen. Richter Noll ordnete auch die Nebenbeteiligung der Deutschen Bank an.

ANGEKLAGTE WIESEN VORWÜRFE ZURÜCK

Die fünf Top-Manager haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zusammengewirkt, um Schadenersatzzahlungen an die Erben des 2011 verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu vermeiden. Durch falsche Angaben habe das Oberlandsgericht München getäuscht werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer vergangenen Jahres Anklage erhoben. Nach einer gründlichen Prüfung ließ die Strafkammer diese nun zu. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Kirch hatte die Bank und deren Ex-Chef Breuer zeitlebens für die Pleite seines Medienkonzerns verantwortlich gemacht. Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert. Wenige Wochen später meldete Kirch Insolvenz an. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro.

VORWURF: VERSUCHTER PROZESSBETRUG

Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft in Sachen Prozessbetrug weiter. Weil die Bank letztlich gezahlt hatte, lautet der Vorwurf nun: versuchter Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall.

Die 627 Seiten lange Anklage stützt sich auch auf Schriftstücke, die bei Durchsuchungen der Deutschen Bank sichergestellt wurden. Das Gesetz sieht für versuchten Betrug in einem besonders schweren Fall nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der ehemalige Aufsichtsratschef Börsig und ein weiterer Ex-Vorstand müssen sich zudem auch noch wegen vermuteter uneidlicher Falschaussage verantworten.

KONZERN VON UNSCHULD ÜBERZEUGT

Die Deutsche Bank zeigte sich aber weiter von der Unschuld der Manager überzeugt. "Die Deutsche Bank kommentiert grundsätzlich laufende Verfahren nicht. Für alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bank gilt die Unschuldsvermutung", bekräftigte ein Konzern-Sprecher in Frankfurt eine frühere Stellungnahme der Bank.

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