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ROUNDUP: Befangenheitsantrag legt Breuer-Prozess vorerst lahm

Veröffentlicht am 24.11.2011, 11:37
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Verteidiger von Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer haben zu Beginn des Strafprozesses gegen den Banker einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Der Auftakt des mit Spannung erwarteten Verfahrens verzögerte sich damit um einige Stunden. Erst um 15.00 Uhr sollte der Prozess weitergehen. Doch ob und wenn ja wie, war zunächst offen. Auch eine Begründung für den Antrag gab Anwalt Sven Thomas zunächst nicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Banker vor, 2003 in einem der vielen Zivilverfahren rund um die Milliardenpleite des inzwischen gestorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gelogen zu haben. Wegen seiner Aussage im aktuellen Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht München im Mai könnte Breuer noch ein weiteres Verfahren drohen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, auch gegen Breuers Nachfolger Josef Ackermann und Aufsichtsratschef Clemens Börsig.

Der Auftakt des Strafprozesses ist bereits der zweite Anlauf für das mit Spannung erwartete Verfahren, nachdem Mitte August der erste Versuch nach einer peinlichen Justizpanne vertagt werden musste - dabei gibg es um die Besetzung der Schöffenposten und Terminschwierigkeiten des Gerichts. Nun lehnt die Verteidigung den Vorsitzenden Richter Anton Winkler wegen Befangenheit ab. Ob der Antrag Erfolg hat, ist ebenfalls noch offen. In dem Verfahren sollen noch etliche Zeugen gehört werden. Breuer hat die Vorwürfe stets bestritten. Ob er sich äußern wird, ist unklar.

Kirch hatte zeitlebens die Bank und Breuer für den Zusammenbruch seines Imperiums 2002 verantwortlich gemacht. Vor allem ein Interview, das Breuer Wochen vor dem Untergang der Kirch-Gruppe gab, habe die Pleite mitverursacht. In vielen Zivilverfahren kämpft die Kirch-Seite seit Jahren um milliardenschweren Schadenersatz.

Breuer hatte in dem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Vor Gericht hatte Breuer 2003 ausgesagt, er habe Informationen über Kirchs Lage nur aus den Medien gehabt. Allerdings hatte die Deutsche Bank einem Teil des Konzerns einen Kredit gewährt, so dass Breuer zumindest dafür auch über interne Informationen verfügte. Das bestreite Breuer auch nicht und habe das auch in dem Verfahren gesagt, meint die Verteidigung. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie geht davon aus, dass Breuer gelogen hat./sbr/DP/wiz



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