😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Bundesrichter sehen gute Argumente für Nachtflugverbot

Veröffentlicht am 14.03.2012, 13:02
LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Hoffnungen von Anwohnern auf ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen neue Nahrung gegeben. Die erste Instanz habe die Kriterien zum Schutz der Nachtruhe wohl richtig angewendet, sagte der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, am Mittwoch in Leipzig. Dort wird seit Dienstag die Planfeststellung zum Ausbau des größten deutschen Flughafens verhandelt.

Das Gericht mahnte eine genaue Prüfung des Nachtflugbedarfs für jeden einzelnen Flughafen an. Es gebe keine Automatismen, sagte Rubel. 'Wenn ein Flughafen wie Frankfurt in der Champions League spielt, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort rund um die Uhr geflogen werden darf.' Als Begründung für Nachtflüge reiche es keineswegs aus, den Fluggesellschaften möglichst optimale Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hatte 2009 die vom Land genehmigten 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr aus Lärmschutzgründen kassiert und eine Neuregelung 'nahe null' Nachtflügen verlangt. Dagegen hat das Land Revision eingelegt, die vom Flughafenbetreiber Fraport unterstützt wird. Kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn im Oktober 2011 hatte der VGH zusätzlich ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt, das noch gilt.

Bei seiner Prüfung der Tatsachen habe der VGH wohl alle relevanten, zuvor vom Bundesgericht am Beispiel Leipzig entwickelten Grundsätze richtig angewendet, sagte Rubel offen. Er betonte die frühere Rechtsprechung seines Senats, der im Fall Berlin-Schönefeld eine besonders schützenswerte Zeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr benannt hat. Auch in den Stunden darum herum müsse die Nachtruhe der Bevölkerung stärker geschützt werden./ceb/DP/wiz

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.