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ROUNDUP: Daimler-Betriebsrat droht Amtsenthebung wegen 'Charlie Hebdo'-Kritik

Veröffentlicht am 23.01.2015, 12:53
ROUNDUP: Daimler-Betriebsrat droht Amtsenthebung wegen 'Charlie Hebdo'-Kritik
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RASTATT (dpa-AFX) - Einem Betriebsrat im Rastatter Daimler (XETRA:DAIGn)-Werk droht ein Amtsenthebungsverfahren wegen Äußerungen über den Anschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo". Sowohl Betriebsrat als auch IG Metall und Unternehmen wollen beim Arbeitsgericht Karlsruhe die Amtsenthebung des Arbeitnehmervertreters beantragen. Das bestätigten alle drei Seiten am Freitag. Zuvor hatten örtliche Medien darüber berichtet. Der Betriebsrat hatte am Donnerstagabend über seinen Beschluss informiert.

Der Mann habe mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook (NASDAQ:FB) (ETR:FB)-Seite wie "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo" für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt, hieß es bei der IG Metall. Diese gingen nach Ansicht der Gewerkschaft weit über eine normale Meinungsäußerung hinaus. Sie deuteten auf eine Haltung hin, die "Mord als legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung rechtfertigt". Bei dem Anschlag auf das französische Satiremagazin waren am 7. Januar in Paris zwölf Menschen von Islamisten getötet worden.

Gewerkschaft und Betriebsrat hätten den Mann aufgefordert, sich von den Äußerungen zu distanzieren. Das habe er aber abgelehnt, sagte der Betriebsratsvorsitzende Ullrich Zinnert. Ein Betriebsrat habe aber den gesetzlichen Auftrag, im Betrieb für Gleichberechtigung und demokratische Rechte einzustehen, begründete die 1. Bevollmächtigte der IG Metall in Gaggenau, Claudia Peter, das Verfahren.

Hat die Amtsenthebung vor dem Arbeitsgericht Erfolg, verliert der Mann seinen Betriebsratsposten, für den er freigestellt war, kann aber wieder an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren. Weitere Konsequenzen drohen nicht: Meinungsäußerungen auf Facebook und anderen sozialen Medien seien privat, sagte ein Daimler-Sprecher. Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen seien ein klarer Bezug zum Arbeitsverhältnis sowie ein Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten. "Dies ist hier nicht der Fall."

Auch ein Ausschlussverfahren aus der IG Metall ist nach den Worten einer Sprecherin aktuell nicht vorgesehen. Der Fall werde aber noch geprüft.

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