KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Stromkonzern EnBW hat im Millionen-Streit um frühere Russlandgeschäfte vor einem Schiedsgericht einen Teilerfolg erzielt. Wie der drittgrößte deutsche Energieversorger am Freitag in Karlsruhe mitteilte, muss ein Unternehmen des russischen Lobbyisten Andrey Bykov 24,5 Millionen Euro an die EnBW zurückzahlen. Diese fordert insgesamt 120 Millionen Euro zurück, weil Verträge - unter anderem über eine Lieferung von Uran - nicht erfüllt worden seien. Bykov sieht sich dagegen für Lobbyarbeit für lukrative Gasgeschäfte bezahlt.
Das hat die EnBW stets zurückgewiesen. Sie räumte aber ein, dass der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis mit dem Russen 2008 an einem milliardenschweren Gasdeal in Russland arbeitete.
Das Stockholmer Schiedsgericht hat bei einem weiteren von der EnBW geltend gemachten Anspruch eine 'nicht hinreichende Klarheit dieses Vertrags' gesehen. Aufgrund dessen Unbestimmtheit und einer anderen geschäftlichen Beziehung der EnBW zur Bykov-Gruppe im Gasbereich wollte das Schiedsgericht die Möglichkeit eines Zusammenhangs nicht ausschließen.
Für die EnBW besteht hingegen 'unverändert kein Zusammenhang zwischen den von der Bykov-Gruppe nicht erfüllten Verträgen und den von diesem behaupteten Geschäftsaktivitäten im Gasbereich'. Für die 'Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben' einer 2008 von der EnBW geprüften Beteiligungsmöglichkeit an zwei russischen Gasfeldern habe Bykov 'eine angemessene Vergütung' erhalten. Die Pläne seien aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt worden.
Nach dem Teilerfolg der EnBW vor dem Stockholmer Schiedsgericht stehen noch zwei Schiedsverfahren in der Sache aus - eines in der Schweiz und eines in Berlin. Mit diesen Entscheidungen rechnet die EnBW in einigen Monaten.
Bykov wiederum hat in der Sache eine Klage gegen die EnBW vor dem Karlsruher Landgericht eingereicht, die dort seit Monaten anhängig ist. Weil der Russe den dafür notwendigen Gerichtskostenvorschuss noch immer nicht gezahlt hat, kommt das Verfahren auch nicht in Gang, erläuterte am Freitag ein Gerichtssprecher. Die eingereichte Klage ist wiederum Auslöser für Vorermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Untreue.
Der EnBW zufolge ging es in den Verträgen um die Lieferung und Sicherung von Uran, um die Rückzahlung eines gewährten Darlehens für ein Monitoring-System zur Überwachung von Nukleartransporten in Russland sowie um eine Kooperation beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim. Nachdem sich abgezeichnet habe, dass die Gesellschaften des Russen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen würden, habe man die drei Schiedsverfahren eingeleitet. Die EnBW sieht die Vorwürfe des Russen ausschließlich taktisch motiviert: 'Seine Argumentation soll nun offenbar nur dazu dienen, die Nichterbringung vertraglich vereinbarter Pflichten zu rechtfertigen.'/skf/DP/wiz
Das hat die EnBW stets zurückgewiesen. Sie räumte aber ein, dass der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis mit dem Russen 2008 an einem milliardenschweren Gasdeal in Russland arbeitete.
Das Stockholmer Schiedsgericht hat bei einem weiteren von der EnBW geltend gemachten Anspruch eine 'nicht hinreichende Klarheit dieses Vertrags' gesehen. Aufgrund dessen Unbestimmtheit und einer anderen geschäftlichen Beziehung der EnBW zur Bykov-Gruppe im Gasbereich wollte das Schiedsgericht die Möglichkeit eines Zusammenhangs nicht ausschließen.
Für die EnBW besteht hingegen 'unverändert kein Zusammenhang zwischen den von der Bykov-Gruppe nicht erfüllten Verträgen und den von diesem behaupteten Geschäftsaktivitäten im Gasbereich'. Für die 'Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben' einer 2008 von der EnBW geprüften Beteiligungsmöglichkeit an zwei russischen Gasfeldern habe Bykov 'eine angemessene Vergütung' erhalten. Die Pläne seien aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt worden.
Nach dem Teilerfolg der EnBW vor dem Stockholmer Schiedsgericht stehen noch zwei Schiedsverfahren in der Sache aus - eines in der Schweiz und eines in Berlin. Mit diesen Entscheidungen rechnet die EnBW in einigen Monaten.
Bykov wiederum hat in der Sache eine Klage gegen die EnBW vor dem Karlsruher Landgericht eingereicht, die dort seit Monaten anhängig ist. Weil der Russe den dafür notwendigen Gerichtskostenvorschuss noch immer nicht gezahlt hat, kommt das Verfahren auch nicht in Gang, erläuterte am Freitag ein Gerichtssprecher. Die eingereichte Klage ist wiederum Auslöser für Vorermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Untreue.
Der EnBW zufolge ging es in den Verträgen um die Lieferung und Sicherung von Uran, um die Rückzahlung eines gewährten Darlehens für ein Monitoring-System zur Überwachung von Nukleartransporten in Russland sowie um eine Kooperation beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim. Nachdem sich abgezeichnet habe, dass die Gesellschaften des Russen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen würden, habe man die drei Schiedsverfahren eingeleitet. Die EnBW sieht die Vorwürfe des Russen ausschließlich taktisch motiviert: 'Seine Argumentation soll nun offenbar nur dazu dienen, die Nichterbringung vertraglich vereinbarter Pflichten zu rechtfertigen.'/skf/DP/wiz