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ROUNDUP: Eon und RWE bekommen Brennelementesteuer zurück

Veröffentlicht am 25.10.2011, 14:04
DÜSSELDORF/ESSEN (dpa-AFX) - Im Streit um die Brennelementesteuer hat die Bundesregierung einen Rückschlag erlitten und muss um fest eingeplante Milliardeneinnahmen bangen. Die Energiekonzerne Eon und RWE haben insgesamt 170 Millionen Euro vom Staat zurückbekommen. Grünen-Vizechefin Bärbel Höhn forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz nachzubessern, um die Steuer 'gerichtsfest' zu machen. 'Die handwerklich schlechte Arbeit der Bundesregierung ist zum Verzweifeln', sagte Höhn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Ein RWE-Sprecher bestätigte einen Bericht des 'Handelsblatt', wonach das Unternehmen wegen einer Entscheidung des Finanzgerichts München 74 Millionen Euro vorläufig zurückerhalten habe. Eon soll 96 Millionen Euro erstattet bekommen - hier hatte das Finanzgericht Hamburg Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuer geäußert.

Im Fall von RWE geht es um Steuern für das Kernkraftwerk Gundremmingen in Bayern, bei Eon um das bayerische Kraftwerk Grafenrheinfeld. Auch der Energiekonzern EnBW will sich gegen die Steuer für den Meiler Philippsburg II wehren. Dort hatte der Konzern kürzlich einen Teil der Brennelemente ausgewechselt.

Die Betreiber erhalten nach dem Wechsel von Brennelementen einen Steuerbescheid. Durchschnittlich werden 150 Millionen Euro Steuern jährlich pro Meiler erwartet. Mit den rechtlichen Zweifeln an der Steuer stehen die geplanten Milliardeneinnahmen infrage. Die Steuer sollte ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken sinkt das Aufkommen aus der Brennelementesteuer auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert, wenn die Anlage wieder ans Netz geht. Die Steuer soll nach bisherigen Planungen bis 2016 erhoben werden. Neben den Einzelklagen gegen die Steuer bereiten die Konzerne noch eine Grundsatzklage vor, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit der Energiewende prüfen lassen wollen. Es geht um eine Gesamtbewertung der Schäden durch die Steuer und die Laufzeitverkürzung.

Von den Finanzgerichten Hamburg und München wurde unter anderem infrage gestellt, ob es sich bei der Atomsteuer tatsächlich um eine Verbrauchssteuer handelt und ob der Bund eine derartige Steuer überhaupt neu einführen darf. Die Steuer war eingeführt worden, als noch eine Laufzeitverlängerung der Meiler geplant war. Als nach dem Gau in Fukushima diese zurückgenommen und eine Verkürzung mit dem vorzeitigen Aus von 7 der 18 AKW beschlossen wurde, gingen die Konzerne auf Klagekurs./wd/ir/DP/edh

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