Sichern Sie sich 40% Rabatt
💰 Blicke in die Portfolios der Top-Investoren und Milliardäre! Mit unserem 13F-Tool easy peasy!Insider werden

ROUNDUP: EU-Kommission vermutet Steuervorteile für Apple und Starbucks

Veröffentlicht am 11.06.2014, 14:36
Aktualisiert 11.06.2014, 14:39

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission geht dem Verdacht illegaler Steuervorteile für die US-Giganten Apple NAS:AAPL (ETR:APC) und Starbucks NAS:SBUX (FSE:SRB) in Europa nach. Es könnte um Milliarden gehen. Der Brüsseler Behörde zufolge könnten die Konzerne in Ländern wie Irland und den Niederlanden beträchtliche Steuervorteile erhalten haben vom Staat begünstigt worden sein. Dies würde gegen europäisches Recht verstoßen, betonte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Apple und Starbucks wiesen die Verdächtigungen zurück.

Die Untersuchung richtet sich gegen mögliche Steuervorteile für den Elektronik-Konzern und iPhone-Hersteller Apple in Irland, die amerikanische Kaffeehaus-Kette Starbucks in den Niederlanden und die Finanzierungstochter des Fiat (FSE:FIAT) (AFF:F)-Autokonzerns Fiat Finance and Trade Ltd. in Luxemburg. Irland ist wegen seiner vergleichsweise niedrigen Unternehmenssteuern, die ausländische Konzerne anlocken, immer wieder in die Kritik geraten.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sprach von einer "aggressiven Steuerplanung" der drei Konzerne, die offenbar dazu führte, dass die nationalen Finanzämter die Basis für die Steuerberechnung niedriger ansetzten. Die Behörden hätten vermutlich den zu besteuernden Gewinn in den Entscheiden unterschätzt, so dass die Steuerlast für die Firmen sank. "Wir glauben, dass es bei diesen drei Fällen dazu kam, dass Teile der Gewinne nicht besteuert wurden", sagte Almunia. Europas oberste Wettbewerbshüter hätten "ernste Zweifel an dieser Praxis". Nach den EU-Beihilfevorschriften seien gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten.

Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Firmen unlautere Beihilfen erhalten haben, müssten sie diese an die betreffenden Staaten zurückzahlen.

Konkret geht es um die gezahlte Körperschaftssteuer. Summen oder Zeiträume nannte die EU-Kommission nicht, dafür sei es noch zu früh.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Apple betonte, es gebe keinen besonderen Steuerdeal mit der irischen Regierung. "Apple unterliegt den gleichen Steuergesetzen wie zahlreiche andere internationale Unternehmen, die geschäftlich in Irland tätig sind." Apple bezahle jeden Euro an Steuern, der fällig werde. Ein Starbucks-Sprecher erklärte der Finanznachrichtenagentur Bloomberg, das Unternehmen befolge alle Steuerregeln und Gesetze.

Auch die irische Regierung wies die Vorwürfe zurück. "Irland ist zuversichtlich, dass es keinen Verstoß gegen die staatlichen Beihilferegeln in diesem Fall gibt", schrieb das irische Finanzministerium auf seiner Webseite. Das betreffende Unternehmen - also Apple - "hat keine besondere Behandlung bekommen und es gab keine Absprache über einen besonderen Steuersatz."

Almunia betonte: "Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen internnationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten." Es gehe aber nur um die genannten Einzelfälle, nicht aber generell um den Satz für die Körperschaftssteuer in Irland, Luxemburg oder den Niederlanden. Almunia verwies darauf, dass auch die großen Industrie- und Schwellenländer (G20) verstärkt gegen Steuerschlupflöcher vorgehen, weil ihnen dadurch Milliardensummen verloren gehen.

Da die Luxemburger Behörden der EU-Kommission auf Anfrage einige Informationen vorenthielten, geht die EU-Behörde juristisch dagegen vor und hat eine Klage wegen Verletzung der EU-Verträge erhoben. Almunia kündigte weitere Verfahren an, etwa gegen Steuererleichterungen für Einnahmen aus Patenten.ha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.