MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit über das Steuerabkommen mit Deutschland will die Schweiz nach einem 'Focus'-Bericht einen Kompromiss erleichtern. Wie das Magazin schreibt, möchte Bern zeitgleich mit Inkrafttreten des Abkommens auch sogenannte Gruppenanfragen deutscher Finanzbehörden zulassen. Damit könne der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten.
Ein entsprechendes Gesetz soll laut 'Focus' noch im Herbst das Schweizer Parlament, den Nationalrat, passieren und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten. Das Steuerabkommen selbst müsse dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden. Die zügige Verankerung der erweiterten Auskunftspflicht solle es SPD-geführten Bundesländern ermöglichen, dem bisher abgelehnten Steuerabkommen doch noch zuzustimmen.
Bisher hat sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt. Laut 'Focus' stimmte sie aber Mitte Juli dieser Möglichkeit im sogenannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zu. Damit könnten deutsche Finanzämter künftig grundsätzlich auch erfolgreiche Anfragen an ihre Schweizer Kollegen übermitteln, ohne die Namen möglicher Steuersünder zu kennen.
Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital im Vorfeld des Steuerabkommens in bestimmte Länder verlagert haben, soll ab dem kommenden Jahr möglich sein. Weiterhin verboten bleiben sollen allerdings sogenannte 'Fischzüge', in denen die Suche nicht näher eingegrenzt werden muss, schreibt das Münchner Magazin.
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte am Freitag ein Ende des Ankaufs Schweizer Steuer-CDs durch deutsche Bundesländer gefordert. Er appellierte an die rot-grün geführten Länder, das Steuerabkommen mit der Schweiz schnellstmöglich zu ratifizieren. Die SPD will das Steuerabkommen im Bundesrat zu Fall bringen. Vor allem das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen besteht darauf, auch weiterhin CDs mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz erwerben zu können, um so Steuersünder aufzuspüren./ll/DP/zb
Ein entsprechendes Gesetz soll laut 'Focus' noch im Herbst das Schweizer Parlament, den Nationalrat, passieren und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten. Das Steuerabkommen selbst müsse dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden. Die zügige Verankerung der erweiterten Auskunftspflicht solle es SPD-geführten Bundesländern ermöglichen, dem bisher abgelehnten Steuerabkommen doch noch zuzustimmen.
Bisher hat sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt. Laut 'Focus' stimmte sie aber Mitte Juli dieser Möglichkeit im sogenannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zu. Damit könnten deutsche Finanzämter künftig grundsätzlich auch erfolgreiche Anfragen an ihre Schweizer Kollegen übermitteln, ohne die Namen möglicher Steuersünder zu kennen.
Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital im Vorfeld des Steuerabkommens in bestimmte Länder verlagert haben, soll ab dem kommenden Jahr möglich sein. Weiterhin verboten bleiben sollen allerdings sogenannte 'Fischzüge', in denen die Suche nicht näher eingegrenzt werden muss, schreibt das Münchner Magazin.
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte am Freitag ein Ende des Ankaufs Schweizer Steuer-CDs durch deutsche Bundesländer gefordert. Er appellierte an die rot-grün geführten Länder, das Steuerabkommen mit der Schweiz schnellstmöglich zu ratifizieren. Die SPD will das Steuerabkommen im Bundesrat zu Fall bringen. Vor allem das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen besteht darauf, auch weiterhin CDs mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz erwerben zu können, um so Steuersünder aufzuspüren./ll/DP/zb