KÖLN (dpa-AFX) - Den Verbrauchern in Deutschland droht beim Abschluss von Lebensversicherungen ab 2015 eine noch niedrigere Garantieverzinsung als bisher. Der Zinssatz für Neuverträge, den die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen, könnte dann von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Diese Empfehlung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, am Mittwoch an die Bundesregierung übermittelt. Allerdings sollte diese Empfehlung vor Ende 2014 noch einmal überprüft werden. Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Grund für die Senkung sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es für Versicherungsunternehmen immer schwerer, die versprochenen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Letztlich entscheidet das Bundesfinanzministerium über den künftigen Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt. Das Haus von Minister Wolfgang Schäuble berät sich dazu mit der Finanzaufsicht Bafin. An die Empfehlung der DAV ist es nicht gebunden. Allerdings gilt das Votum der Versicherungsmathematiker als wichtige Richtschnur.
ZINSERTRÄGE REICHEN NICHT AUS
Für die Politik besteht Handlungsdruck: Für Verträge aus früheren Jahren müssen die Versicherer noch Zinsgarantien von bis zu vier Prozent ausschütten. Die laufend erwirtschaftete Verzinsung deckt dies aber nur noch in seltenen Fällen ab.
Zuletzt hatte die Bundesregierung den Garantiezins für neue Verträge zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Die Aktuare hatten sich damals für eine weniger starke Senkung auf 2,0 Prozent ausgesprochen. Eine weitere Senkung des Garantiezinses droht das Produkt Lebensversicherung immer unattraktiver zu machen.
VERSICHERUNGSBRANCHE WILL NICHTS ÜBERSTÜRZEN
Die Versicherungsbranche zeigte sich angesichts der Niedrigzinspolitik in Europa zwar wenig überrascht von der Empfehlung der Aktuare. 'Den Höchstrechnungszins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren, wäre jedoch übereilt', mahnte eine Sprecherin des deutschen Branchenverbands GDV. Gerade angesichts der starken Schwankungen an den Finanzmärkten solle man nichts überstürzen.
Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Faktisch unterbietet aber kaum ein Unternehmen die staatliche Vorgabe.
Das Ministerium wie auch die Experten der DAV stützen sich bei ihren Beschlüssen auf die Rendite europäischer Staatsanleihen in der Eurozone. Grundlage sind Papiere mit einem Spitzenrating und zehn Jahren Laufzeit in den vergangenen zehn Jahren. Deren durchschnittliche Rendite ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Der Garantiezins in der Lebensversicherung darf höchstens 60 Prozent dieses Werts betragen. Wegen der Schwankung hat die DAV diesmal auch die Zinsentwicklung für fünf Jahre berücksichtigt./stw/mmb/fbr
Grund für die Senkung sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es für Versicherungsunternehmen immer schwerer, die versprochenen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Letztlich entscheidet das Bundesfinanzministerium über den künftigen Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt. Das Haus von Minister Wolfgang Schäuble berät sich dazu mit der Finanzaufsicht Bafin. An die Empfehlung der DAV ist es nicht gebunden. Allerdings gilt das Votum der Versicherungsmathematiker als wichtige Richtschnur.
ZINSERTRÄGE REICHEN NICHT AUS
Für die Politik besteht Handlungsdruck: Für Verträge aus früheren Jahren müssen die Versicherer noch Zinsgarantien von bis zu vier Prozent ausschütten. Die laufend erwirtschaftete Verzinsung deckt dies aber nur noch in seltenen Fällen ab.
Zuletzt hatte die Bundesregierung den Garantiezins für neue Verträge zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Die Aktuare hatten sich damals für eine weniger starke Senkung auf 2,0 Prozent ausgesprochen. Eine weitere Senkung des Garantiezinses droht das Produkt Lebensversicherung immer unattraktiver zu machen.
VERSICHERUNGSBRANCHE WILL NICHTS ÜBERSTÜRZEN
Die Versicherungsbranche zeigte sich angesichts der Niedrigzinspolitik in Europa zwar wenig überrascht von der Empfehlung der Aktuare. 'Den Höchstrechnungszins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren, wäre jedoch übereilt', mahnte eine Sprecherin des deutschen Branchenverbands GDV. Gerade angesichts der starken Schwankungen an den Finanzmärkten solle man nichts überstürzen.
Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Faktisch unterbietet aber kaum ein Unternehmen die staatliche Vorgabe.
Das Ministerium wie auch die Experten der DAV stützen sich bei ihren Beschlüssen auf die Rendite europäischer Staatsanleihen in der Eurozone. Grundlage sind Papiere mit einem Spitzenrating und zehn Jahren Laufzeit in den vergangenen zehn Jahren. Deren durchschnittliche Rendite ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Der Garantiezins in der Lebensversicherung darf höchstens 60 Prozent dieses Werts betragen. Wegen der Schwankung hat die DAV diesmal auch die Zinsentwicklung für fünf Jahre berücksichtigt./stw/mmb/fbr