😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Garantiezins in der Lebensversicherung soll weiter sinken

Veröffentlicht am 08.01.2014, 12:56
Aktualisiert 08.01.2014, 13:00
KÖLN (dpa-AFX) - Den Verbrauchern in Deutschland droht beim Abschluss von Lebensversicherungen ab 2015 eine noch niedrigere Garantieverzinsung als bisher. Der Zinssatz für Neuverträge, den die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen, könnte dann von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Diese Empfehlung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, am Mittwoch an die Bundesregierung übermittelt. Allerdings sollte diese Empfehlung vor Ende 2014 noch einmal überprüft werden. Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Grund für die Senkung sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es für Versicherungsunternehmen immer schwerer, die versprochenen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Letztlich entscheidet das Bundesfinanzministerium über den künftigen Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt. Das Haus von Minister Wolfgang Schäuble berät sich dazu mit der Finanzaufsicht Bafin. An die Empfehlung der DAV ist es nicht gebunden. Allerdings gilt das Votum der Versicherungsmathematiker als wichtige Richtschnur.

ZINSERTRÄGE REICHEN NICHT AUS

Für die Politik besteht Handlungsdruck: Für Verträge aus früheren Jahren müssen die Versicherer noch Zinsgarantien von bis zu vier Prozent ausschütten. Die laufend erwirtschaftete Verzinsung deckt dies aber nur noch in seltenen Fällen ab.

Zuletzt hatte die Bundesregierung den Garantiezins für neue Verträge zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Die Aktuare hatten sich damals für eine weniger starke Senkung auf 2,0 Prozent ausgesprochen. Eine weitere Senkung des Garantiezinses droht das Produkt Lebensversicherung immer unattraktiver zu machen.

VERSICHERUNGSBRANCHE WILL NICHTS ÜBERSTÜRZEN

Die Versicherungsbranche zeigte sich angesichts der Niedrigzinspolitik in Europa zwar wenig überrascht von der Empfehlung der Aktuare. 'Den Höchstrechnungszins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren, wäre jedoch übereilt', mahnte eine Sprecherin des deutschen Branchenverbands GDV. Gerade angesichts der starken Schwankungen an den Finanzmärkten solle man nichts überstürzen.

Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Faktisch unterbietet aber kaum ein Unternehmen die staatliche Vorgabe.

Das Ministerium wie auch die Experten der DAV stützen sich bei ihren Beschlüssen auf die Rendite europäischer Staatsanleihen in der Eurozone. Grundlage sind Papiere mit einem Spitzenrating und zehn Jahren Laufzeit in den vergangenen zehn Jahren. Deren durchschnittliche Rendite ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Der Garantiezins in der Lebensversicherung darf höchstens 60 Prozent dieses Werts betragen. Wegen der Schwankung hat die DAV diesmal auch die Zinsentwicklung für fünf Jahre berücksichtigt./stw/mmb/fbr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.