FRANKFURT (dpa-AFX) - Dem Taxi-Konkurrenten Uber droht ein weiterer Rückschlag in Deutschland. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Dienstag deutete der Vorsitzende Richter Frowin Kurth an, die Kammer halte die im August erlassene einstweilige Verfügung gegen Uber nach wie vor für gerechtfertigt: "Vorläufig würden wir eher dazu neigen zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben." Eine Entscheidung will die Kammer noch am Dienstag (14.30 Uhr) verkünden.
Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte erwirkt, dass dem kalifornischen Unternehmen untersagt wird, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt.
Strittig ist, ob es wirklich einer Eilentscheidung bedurft hätte. Sieht die Kammer das nun anders, müsste sie die einstweilige Verfügung zurücknehmen. Uber dürfte dann seine Dienste in Deutschland anbieten, Taxi Deutschland müsste den Weg über ein Hauptverfahren einschlagen. In dem Eilverfahren war Uber nicht gehört worden.
In der mündlichen Verhandlung verwies der Richter auf Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die von Uber angeheuerten privaten Fahrer hätten keine gesetzliche Genehmigung und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Uber wertet die vermittelten Fahrten eher als Mitfahrgelegenheiten, für die das Gesetz nicht gelte.tk