WOLFSBURG (dpa-AFX) - Fast sieben Jahre nach Beginn der VW-Affäre um falsche Abrechnungen und Lustreisen auf Firmenkosten beschäftigt sich erneut die Justiz mit dem Skandal. Seit Dienstag muss sich die frühere Geliebten des mächtigen Ex-Betriebsratschefs Klaus Volkert vor dem Wolfsburger Amtsgericht verantworten. Ihr wird Beihilfe zur Untreue in 26 Fällen vorgeworfen.
Die aus Brasilien stammende Adriana Barros habe aufgrund von Scheinrechnungen insgesamt rund 250 000 Euro einkassiert, ohne dass sie Leistungen dafür erbrachte. Laut Anklage soll die heute 47 Jahre alte Frau gewusst haben, dass sie darauf keinen Anspruch hatte. Außerdem soll sie in 15 weiteren Fällen privat veranlasste Kosten für Flüge, Hotelaufenthalte und Sprachkurse in Höhe von insgesamt rund 100 000 Euro zu Lasten von VW abgerechnet haben.
Gegen einen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch erhoben. Er war ihr im Juli 2008 zugestellt worden - mit einem Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Mit Beginn der Verhandlung ist nun aber wieder alles offen. Dass es so lange gedauert hat, bis das Verfahren eröffnet werden konnte, begründete der Sprecher des Amtsgerichts mit Problemen bei der Zustellung der notwendigen Unterlagen nach Brasilien.
Die VW-Affäre, die im Frühsommer 2005 ans Licht gekommen war, erschütterte Europas größten Autobauer bis in die Grundfesten. Der Skandal zog schnell immer größere Kreise und beherrschte wochenlang die Schlagzeilen der Boulevardblätter. Es ging um Schmiergeld, falsche Spesenabrechnungen, Luxusreisen und Sexpartys auf Firmenkosten./emt/DP/she
Die aus Brasilien stammende Adriana Barros habe aufgrund von Scheinrechnungen insgesamt rund 250 000 Euro einkassiert, ohne dass sie Leistungen dafür erbrachte. Laut Anklage soll die heute 47 Jahre alte Frau gewusst haben, dass sie darauf keinen Anspruch hatte. Außerdem soll sie in 15 weiteren Fällen privat veranlasste Kosten für Flüge, Hotelaufenthalte und Sprachkurse in Höhe von insgesamt rund 100 000 Euro zu Lasten von VW abgerechnet haben.
Gegen einen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch erhoben. Er war ihr im Juli 2008 zugestellt worden - mit einem Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Mit Beginn der Verhandlung ist nun aber wieder alles offen. Dass es so lange gedauert hat, bis das Verfahren eröffnet werden konnte, begründete der Sprecher des Amtsgerichts mit Problemen bei der Zustellung der notwendigen Unterlagen nach Brasilien.
Die VW-Affäre, die im Frühsommer 2005 ans Licht gekommen war, erschütterte Europas größten Autobauer bis in die Grundfesten. Der Skandal zog schnell immer größere Kreise und beherrschte wochenlang die Schlagzeilen der Boulevardblätter. Es ging um Schmiergeld, falsche Spesenabrechnungen, Luxusreisen und Sexpartys auf Firmenkosten./emt/DP/she