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ROUNDUP/ Rückendeckung für Draghi: EZB darf Anleihen von Krisenländern kaufen

Veröffentlicht am 14.01.2015, 11:16
© Reuters.  ROUNDUP/ Rückendeckung für Draghi: EZB darf Anleihen von Krisenländern kaufen

LUXEMBURG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Rückendeckung für die Krisenpolitik von EZB-Chef Mario Draghi: Die Europäische Zentralbank darf nach Ansicht des Generalanwalts am EU-Gerichtshof grundsätzlich Staatsanleihen von Krisenländern kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, hieß es vom Generalanwalt Cruz Villalón (Rechtssache C-62/14) am Mittwoch in Luxemburg. Voraussetzung sei, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird im Herbst erwartet.

Die Veröffentlichung kommt für die EZB zu einem wichtigen Zeitpunkt. In der kommenden Woche wird der EZB-Rat möglicherweise über neue Anti-Krisen-Maßnahmen entscheiden. Zwar geht es bei dem Prozess in Luxemburg formal nur um die EZB-Ankündigung von 2012, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten.

EUGH WIDERSPRICHT VERFASSUNGSGERICHT

In der Praxis hat die EZB dieses OMT-Programm zudem gar nicht genutzt- allein die Ankündigung reichte, um die Eurokrise abzumildern. Dochüber das OMT-Programm hinaus gibt der Luxemburger Gutachter die Linie vor, welche Möglichkeiten die EZB in ihrer Geldpolitik grundsätzlich hat.

Der EU-Gutachter kommt somit zu einem anderen Schluss als das Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2014 entschieden hatte, die EZB habe mit diesem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten.

EUGH WIDERSPRICHT VERFASSUNGSGERICHT

Geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie". Fast 12 000 weitere Kläger schlossen sich an.

Nach Ansicht des Luxemburger Gutachters Pedro Cruz Villalón muss das Programm der EZB bestimmte Regeln befolgen. So dürfe die Notenbank mit solchen Maßnahmen nicht die Haushalte der Euro-Staaten mit der Notenpresse finanzieren (Verbot der monetären Finanzierung) und müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Ihr Handeln müsse sie genau begründen. Zudem müsse sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalten.

GERICHTE SOLLTEN BEI EZB ZURÜCKHALTUNG ÜBEN

Nach Ansicht des Gutachters kann die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten durchaus ein Ziel ihrer Währungspolitik erreichen. So könne die EZB damit die Zinsaufschläge für diese Anleihen senken, was den Staaten "eine gewisse finanzielle Normalität" wiedergeben könne.

Sollte die EZB das OMT-Programm tatsächlich anwenden, müsse sie dies unter zeitlichen Umständen tun, "die tatsächlich die Bildung eines Marktpreises für die Staatsschuldtitel ermöglichen", mahnt der Gutachter. Er spricht der EZB zudem ein weites Ermessen in ihrem Handeln zu. Die Gerichte müssten die Kontrolle der EZB-Aktivitäten "mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung" vornehmen.

EZB VERFEHLTE INFLATIONSZIEL

Die Notenbank unter Führung des Italieners Mario Draghi argumentiert, sie handele stets im Rahmen ihres Mandats. Oberstes Ziel der EZB ist ein mittelfristig stabiles Preisniveau bei einer Inflationsrate von knapp unter 2,0 Prozent.

Weil die Teuerung im Euroraum seit Monaten gefährlich niedrig und meilenweit vom Stabilitätsziel der EZB entfernt ist, bereiten die Währungshüter weitere Anti-Krisen-Maßnahmen vor.

WEITERE ANTIKRISENMASSNAHMEN GEPLANT

Viele Ökonomen halten es inzwischen für ausgemacht, dass der EZB-Rat bald den Kauf von Unternehmens- und Staatsanleihen in großem Stil beschließen wird ("Quantitative Easing", QE). Um diese - ebenfalls umstrittene Maßnahme - geht es vor dem EuGH nicht. Während es beim OMT-Programm um den Kauf von Staatsanleihen in Krisensituationen geht, wäre ein QE-Programm breiter angelegt und könnte auch andere Anlageklassen außer Anleihen umfassen.

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