BERLIN (dpa-AFX) - Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in Europa künftig einheitlich geahndet und deutlich schärfer bestraft. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat in Berlin ein Gesetz, mit dem entsprechende EU-Vorgaben von Juli an auch in Deutschland gelten sollen.
Danach sollen leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulation sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Hier drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, hängt das ihnen drohende Bußgeld vom Konzernumsatz ab.
Die Reform, mit der die Transparenz auf den Finanzmärkten sowie der Anlegerschutz weiter verbessert werden sollen, ist eine weitere Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2007. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem die Marktmissbrauchsrichtlinie und-verordnung in nationales Recht umgesetzt. Europaweit einheitlicheRegeln für die sogenannten Beipackzettel von Finanzprodukten sollen die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Produkte erhöhen. Strengere Regeln gegen Markt-Exzesse folgen in einem zweiten Gesetz.
Mit dem jetzt gebilligten Gesetz werden die Regeln an neue Technologien im Geschäft mit Finanzprodukten wie dem extrem schnellen Hochfrequenzhandel angepasst und auf andere Märkte ausgedehnt. Der Katalog der Finanzinstrumente, auf die Vorschriften gegen Marktmanipulation Anwendung finden, erweitert.
Das Gesetz ist auch eine Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen, den sogenannten Libor-Skandal. An Zinssätzen wie dem Libor hängen Geschäfte im Billionen-Volumen, weshalb sich schon durch kleine Bewegungen und Tricks hohe Gewinne erzielen lassen. Die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks wie dem Libor werden nun verbessert.
Die Finanzaufsicht erhält zudem weitere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse bei Marktmissbrauch. Geplant ist auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.
Schließlich werden EU-weit einheitliche Produktinformationsblätter für "verpackte" Anlageprodukte eingeführt - also Anlagen, die einem Risiko unterliegen. Dazu gehören Investmentfonds, Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte "verpackt" sind, Derivate oder Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter.
Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner könne die Aufsicht bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherern und Rückversichern verbieten oder beschränken. Ziel ist es, dass Kleinanleger mit Basisinformationsblättern Produkte besser vergleichen können. Deutsche Finanzinstitute müssen bereits seit längerem zu allen Produkten Informationsblätter bereitstellen.
Die Umsetzung der noch wichtigeren Finanzmarktrichtlinie MiFID II wird wegen der auf EU-Ebene geplanten Verschiebung erst in einem späteren Gesetz erfolgen. Mit den MiFID-II-Regeln sollen spekulative Exzesse an den Finanzmärkten verhindert werden. Die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll nach Planungen der EU-Kommission aber um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben werden.