BRÜSSEL (dpa-AFX) - - Die EU-Kommission will den Sparzwang für die Staaten Europas im europäischen Recht festschreiben. In spätestens fünf Jahren solle der beim Dezember-Gipfel beschlossene Haushaltspakt Teil der EU-Verträge werden, sagte ein EU-Beamter am Mittwoch in Brüssel. Er erläuterte den Forderungskatalog der Kommission für ein Expertentreffen am Freitag.
Bei diesem Treffen wird ein Vertrag vorbereitet, der - zunächst außerhalb der EU-Verträge - automatische Sanktionen für Verstöße gegen die Defizit- und Schuldengrenzen vorsieht. Auch sollen Defizitsünder vom Europäischen Gerichtshof zur Respektierung nationaler Schuldenbremsen gezwungen werden können. An den Vertragsverhandlungen nehmen neben der EU-Kommission Vertreter des Europaparlaments und der 26 EU-Länder teil, die beim Haushaltspakt mitmachen wollen. Auch Großbritannien schickt Vertreter, obwohl es sich am Vertrag nicht beteiligen will.
'Wir können nicht für immer parallele Strukturen haben', sagte der EU-Beamte. 'Das gemeinsame [EU-]Recht wird stärker sein als zwischenstaatliche Vereinbarungen.' Bereits die Staats- und Regierungschefs der Eurozone vereinbarten bei ihrem Treffen im Dezember, den Haushaltspakt 'so bald wie möglich' in EU-Recht zu überführen. Beim Gipfel war dies am komplizierten Verfahren und am Widerstand Großbritanniens gescheitert.
Die Kommission will zudem auf der Umsetzung der Gipfelbeschlüsse vom 9. Dezember bestehen - 'nicht mehr und nicht weniger'. Außerdem müsse der geplante Sparpakt im Einklang mit geltendem europäischem Recht sein. So dürfe die Rolle der Kommission bei der Überwachung der Haushaltsdisziplin in den EU-Staaten nicht abgeschwächt werden./hrz/DP/jkr
Bei diesem Treffen wird ein Vertrag vorbereitet, der - zunächst außerhalb der EU-Verträge - automatische Sanktionen für Verstöße gegen die Defizit- und Schuldengrenzen vorsieht. Auch sollen Defizitsünder vom Europäischen Gerichtshof zur Respektierung nationaler Schuldenbremsen gezwungen werden können. An den Vertragsverhandlungen nehmen neben der EU-Kommission Vertreter des Europaparlaments und der 26 EU-Länder teil, die beim Haushaltspakt mitmachen wollen. Auch Großbritannien schickt Vertreter, obwohl es sich am Vertrag nicht beteiligen will.
'Wir können nicht für immer parallele Strukturen haben', sagte der EU-Beamte. 'Das gemeinsame [EU-]Recht wird stärker sein als zwischenstaatliche Vereinbarungen.' Bereits die Staats- und Regierungschefs der Eurozone vereinbarten bei ihrem Treffen im Dezember, den Haushaltspakt 'so bald wie möglich' in EU-Recht zu überführen. Beim Gipfel war dies am komplizierten Verfahren und am Widerstand Großbritanniens gescheitert.
Die Kommission will zudem auf der Umsetzung der Gipfelbeschlüsse vom 9. Dezember bestehen - 'nicht mehr und nicht weniger'. Außerdem müsse der geplante Sparpakt im Einklang mit geltendem europäischem Recht sein. So dürfe die Rolle der Kommission bei der Überwachung der Haushaltsdisziplin in den EU-Staaten nicht abgeschwächt werden./hrz/DP/jkr