😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Lufthansa-Corona-Hilfen: EU-Kommission eröffnet Untersuchung

Veröffentlicht am 08.07.2024, 12:05
Aktualisiert 08.07.2024, 12:15
© Reuters.
LHAG
-

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung gegen die während der Corona-Pandemie gewährten Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa (ETR:LHAG) ein. Damit soll geklärt werden, ob die Hilfen im Einklang mit europäischen Staatshilferegeln waren.

Hintergrund der Untersuchung ist ein Urteil des Gerichts der EU von vor gut einem Jahr. Die Richter in Luxemburg hatten entscheiden, dass die EU-Kommission die Hilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätten genehmigen dürfen. Der EU-Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, das EU-Gericht hatte die Genehmigung der Kommission daher für nichtig erklärt.

Gericht: Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen

Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.

Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft

Staatshilfen nicht vollständig abgerufen - Inzwischen komplett zurückgezahlt

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der Löwenanteil der Summe stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Sechs Milliarden Euro einschließlich eines 20-prozentigen Aktienpakets und stillen Beteiligungen entfielen auf den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), während die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro beisteuerte. Die europäischen Partner sind erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Hilfspakt beigetreten.

Der gerettete Konzern hatte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurückgezahlt und teils mit eigenen Schulden ersetzt. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr dazu erklärt. Der deutsche Staat hat unter dem Strich kein Geld verloren, sondern sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen erzielt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.