DÜSSELDORF/BERLIN (dpa-AFX) - Jeder zweite Mini-Jobber verdient weniger als 8,50 Euro die Stunde. Das geht aus einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung für das Düsseldorfer Arbeitsministerium hervor. Die groß angelegte Befragung offenbare zudem schwere Verstöße gegen Arbeitsrecht, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Montag bei der Vorstellung der Analyse in Berlin.
Rund 3.200 Beschäftigte und Arbeitgeber hatten an der Studie teilgenommen. Nach Angaben Schneiders ist dies die umfassendste Befragung zu Minijobs. Bundesweit gibt es rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, in NRW 1,7 Millionen.
Zwei Drittel der Minijobber haben der Studie zufolge noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. 41 Prozent wird bezahlter Urlaub generell verwehrt. 'Selbst die Arbeitgeber geben zu, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht zu gestatten', kritisierte Schneider.
30 Prozent der Arbeitgeber sagen, dass sie keinen Urlaub gewähren. 40 Prozent zahlen kein Entgelt, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. 39 Prozent gewähren keine Fortzahlung im Krankheitsfall.
'Obwohl Mini-Jobber arbeitsrechtlich allen anderen Beschäftigten gleichgestellt sind, werden sie von einer Vielzahl von Arbeitgebern als billige Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt', bilanzierte Schneider. Mit einer Bundesratsinitiative wolle sich NRW für gute und faire Arbeitsbedingungen auch für Minijobber starkmachen. 'Wir wollen Mini-Jobs nicht abschaffen', betonte der SPD-Politiker. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro müsse aber auch hier gelten. Zudem sei ein schärferes Strafinstrumentarium nötig, um arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen auch durchzusetzen.
Die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder hatten im Bundesrat Anfang des Monats einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Allerdings werden dem Vorstoß keine Chancen eingeräumt, weil Schwarz-Gelb ihn im Bundestag ablehnen will.
Aus dem Datenbestand der nordrhein-westfälischen Rntenversicherungsträger sind für die Studie insgesamt 25.000 Mini-Jobber und 10.000 Arbeitgeber mit Mini-Jobs angeschrieben worden. Rund 3.200 beteiligten sich. Die große Daten-Basis lasse Rückschlüsse auch auf den Bund zu, so Schneider./beg/DP/hbr
Rund 3.200 Beschäftigte und Arbeitgeber hatten an der Studie teilgenommen. Nach Angaben Schneiders ist dies die umfassendste Befragung zu Minijobs. Bundesweit gibt es rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, in NRW 1,7 Millionen.
Zwei Drittel der Minijobber haben der Studie zufolge noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. 41 Prozent wird bezahlter Urlaub generell verwehrt. 'Selbst die Arbeitgeber geben zu, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht zu gestatten', kritisierte Schneider.
30 Prozent der Arbeitgeber sagen, dass sie keinen Urlaub gewähren. 40 Prozent zahlen kein Entgelt, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. 39 Prozent gewähren keine Fortzahlung im Krankheitsfall.
'Obwohl Mini-Jobber arbeitsrechtlich allen anderen Beschäftigten gleichgestellt sind, werden sie von einer Vielzahl von Arbeitgebern als billige Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt', bilanzierte Schneider. Mit einer Bundesratsinitiative wolle sich NRW für gute und faire Arbeitsbedingungen auch für Minijobber starkmachen. 'Wir wollen Mini-Jobs nicht abschaffen', betonte der SPD-Politiker. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro müsse aber auch hier gelten. Zudem sei ein schärferes Strafinstrumentarium nötig, um arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen auch durchzusetzen.
Die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder hatten im Bundesrat Anfang des Monats einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Allerdings werden dem Vorstoß keine Chancen eingeräumt, weil Schwarz-Gelb ihn im Bundestag ablehnen will.
Aus dem Datenbestand der nordrhein-westfälischen Rntenversicherungsträger sind für die Studie insgesamt 25.000 Mini-Jobber und 10.000 Arbeitgeber mit Mini-Jobs angeschrieben worden. Rund 3.200 beteiligten sich. Die große Daten-Basis lasse Rückschlüsse auch auf den Bund zu, so Schneider./beg/DP/hbr