KÖLN (dpa-AFX) - Die Kölner Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag die Anklageerhebung gegen die frühere Führung der einst größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim bestätigt. Dabei gehe es zunächst lediglich um 'eine erste, nur einen Teilkomplex umfassende Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit zwei Immobilienprojekten', hieß es in einer Mitteilung.
Die Anklage richtet sich gegen vier ehemalige Verantwortliche des Bankhauses und den Verantwortlichen einer der Bank verbundenen Unternehmensgruppe. Nach dpa-Informationen sind dies die früheren persönlich haftenden Gesellschafter Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie der Unternehmer und Immobilienentwickler Josef Esch.
In einem Fall wird drei der Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Villa für die Bank zu einem überhöhten Kaufpreis erworben und mit erheblichen Kosten saniert und renoviert zu haben. Anschließend habe einer der Angeschuldigten mit der Bank eine unangemessen günstige Miete vereinbart. Der Gesamtschaden belief sich den Angaben zufolge auf 8,6 Millionen Euro.
In einem zweiten Fall wird den Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Büroimmobilie für die Bank zu einem stark überhöhten Preis angemietet zu haben. Die Miete habe in etwa das Doppelte dessen betragen, was ortsüblich sei. Vermieterin der Büroimmobilie sei eine Grundstücksgesellschaft gewesen, an der unter anderem drei der Angeschuldigten beteiligt gewesen seien. Der unkündbare Mietvertrag sei gleich für 30 Jahre vereinbart worden. Der Schaden für die Bank belaufe sich dadurch auf 59 Millionen Euro. Einem Angeschuldigten werde in diesem Zusammenhang außerdem vorgeworfen, als Geschäftsführer eines mit Umbauarbeiten beauftragten Unternehmens die Bezahlung von Rechnungen in Höhe von fünf Millionen Euro angeordnet zu haben, 'obwohl diesen tatsächlich keine Leistungen der abrechnenden Firma zugrunde lagen'. Die Taten könnten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Rechtsanwälte Klaus Volk und Daniel Krause hatten bereits Anfang des Monats über die Anklagen berichtet. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als anderthalb Jahren gegen Ex-Verantwortliche der Traditionsbank. Sal. Oppenheim war nach Fehlspekulationen und Milliardenverlusten Anfang 2010 von der Deutschen Bank übernommen worden. Die vier Top-Entscheider hatten Sal. Oppenheim kurz vor dem Notverkauf an die Deutsche Bank verlassen. Der ebenfalls angeklagte Josef Esch hatte mit Sal. Oppenheim zahlreiche Fonds aufgelegt. Esch lenkt die weit verzweigte Oppenheim-Esch Holding./cd/DP/jha/
Die Anklage richtet sich gegen vier ehemalige Verantwortliche des Bankhauses und den Verantwortlichen einer der Bank verbundenen Unternehmensgruppe. Nach dpa-Informationen sind dies die früheren persönlich haftenden Gesellschafter Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie der Unternehmer und Immobilienentwickler Josef Esch.
In einem Fall wird drei der Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Villa für die Bank zu einem überhöhten Kaufpreis erworben und mit erheblichen Kosten saniert und renoviert zu haben. Anschließend habe einer der Angeschuldigten mit der Bank eine unangemessen günstige Miete vereinbart. Der Gesamtschaden belief sich den Angaben zufolge auf 8,6 Millionen Euro.
In einem zweiten Fall wird den Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Büroimmobilie für die Bank zu einem stark überhöhten Preis angemietet zu haben. Die Miete habe in etwa das Doppelte dessen betragen, was ortsüblich sei. Vermieterin der Büroimmobilie sei eine Grundstücksgesellschaft gewesen, an der unter anderem drei der Angeschuldigten beteiligt gewesen seien. Der unkündbare Mietvertrag sei gleich für 30 Jahre vereinbart worden. Der Schaden für die Bank belaufe sich dadurch auf 59 Millionen Euro. Einem Angeschuldigten werde in diesem Zusammenhang außerdem vorgeworfen, als Geschäftsführer eines mit Umbauarbeiten beauftragten Unternehmens die Bezahlung von Rechnungen in Höhe von fünf Millionen Euro angeordnet zu haben, 'obwohl diesen tatsächlich keine Leistungen der abrechnenden Firma zugrunde lagen'. Die Taten könnten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Rechtsanwälte Klaus Volk und Daniel Krause hatten bereits Anfang des Monats über die Anklagen berichtet. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als anderthalb Jahren gegen Ex-Verantwortliche der Traditionsbank. Sal. Oppenheim war nach Fehlspekulationen und Milliardenverlusten Anfang 2010 von der Deutschen Bank übernommen worden. Die vier Top-Entscheider hatten Sal. Oppenheim kurz vor dem Notverkauf an die Deutsche Bank