😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Staatsanwaltschaft bestätigt Anklage bei Sal. Oppenheim

Veröffentlicht am 22.12.2011, 13:14
KÖLN (dpa-AFX) - Die Kölner Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag die Anklageerhebung gegen die frühere Führung der einst größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim bestätigt. Dabei gehe es zunächst lediglich um 'eine erste, nur einen Teilkomplex umfassende Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit zwei Immobilienprojekten', hieß es in einer Mitteilung.

Die Anklage richtet sich gegen vier ehemalige Verantwortliche des Bankhauses und den Verantwortlichen einer der Bank verbundenen Unternehmensgruppe. Nach dpa-Informationen sind dies die früheren persönlich haftenden Gesellschafter Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie der Unternehmer und Immobilienentwickler Josef Esch.

In einem Fall wird drei der Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Villa für die Bank zu einem überhöhten Kaufpreis erworben und mit erheblichen Kosten saniert und renoviert zu haben. Anschließend habe einer der Angeschuldigten mit der Bank eine unangemessen günstige Miete vereinbart. Der Gesamtschaden belief sich den Angaben zufolge auf 8,6 Millionen Euro.

In einem zweiten Fall wird den Angeschuldigten vorgeworfen, eine Kölner Büroimmobilie für die Bank zu einem stark überhöhten Preis angemietet zu haben. Die Miete habe in etwa das Doppelte dessen betragen, was ortsüblich sei. Vermieterin der Büroimmobilie sei eine Grundstücksgesellschaft gewesen, an der unter anderem drei der Angeschuldigten beteiligt gewesen seien. Der unkündbare Mietvertrag sei gleich für 30 Jahre vereinbart worden. Der Schaden für die Bank belaufe sich dadurch auf 59 Millionen Euro. Einem Angeschuldigten werde in diesem Zusammenhang außerdem vorgeworfen, als Geschäftsführer eines mit Umbauarbeiten beauftragten Unternehmens die Bezahlung von Rechnungen in Höhe von fünf Millionen Euro angeordnet zu haben, 'obwohl diesen tatsächlich keine Leistungen der abrechnenden Firma zugrunde lagen'. Die Taten könnten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Die Rechtsanwälte Klaus Volk und Daniel Krause hatten bereits Anfang des Monats über die Anklagen berichtet. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als anderthalb Jahren gegen Ex-Verantwortliche der Traditionsbank. Sal. Oppenheim war nach Fehlspekulationen und Milliardenverlusten Anfang 2010 von der Deutschen Bank übernommen worden. Die vier Top-Entscheider hatten Sal. Oppenheim kurz vor dem Notverkauf an die Deutsche Bank verlassen. Der ebenfalls angeklagte Josef Esch hatte mit Sal. Oppenheim zahlreiche Fonds aufgelegt. Esch lenkt die weit verzweigte Oppenheim-Esch Holding./cd/DP/jha/

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.