BERLIN (dpa-AFX) - Der Euro-Rettungsfonds EFSF soll effizienter genutzt und mehr Geld von Investoren für Problemländer mobilisiert werden. Durch eine Kombination von öffentlichem und privatem Kapital sollen mehr Mittel als die 440 Milliarden Euro des Rettungsfonds an Hilfen bereitstehen. Die Staats- und Regierungschefs wollen bei ihrem erneuten Gipfel an diesem Mittwoch die Euro-Gruppe beziehungsweise den EFSF-Fonds mit der Konkretisierung der Modelle beauftragen.
Auf dem Tisch liegen zwei Varianten: Eine Teilkasko-Versicherung, bei welcher der EFSF-Fonds Käufern neuer Staatsanleihen aus Ländern wie Italien und Spanien einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt. Eine weitere Option ist ein Sondertopf (Zweckgesellschaft) mit einer Risikoteilung zwischen EFSF-Mitteln und Geldern anderer Investoren. Beide Modelle schließen sich nicht gegenseitig aus. Möglich ist am Ende auch eine Kombination. Die Modelle können im Zuge der bereits bestehenden EFSF-Rahmenvereinbarung umgesetzt werden.
Welche Summe am Ende steht, ist offen. Spekuliert wurde zuletzt über eine Billion Euro, um einen Schutzwall um die Euro-Zone zu ziehen. Der Betrag hängt auch von den Gesprächen mit Investoren und anderen Marktteilnehmern ab, die erst nach dem Krisengipfel anlaufen. Entscheidend ist letztlich auch die Marktakzeptanz:
TEILABSICHERUNG: Für neu ausgegebene Staatsanleihen übernimmt der Rettungsfonds bei einem Zahlungsausfall beispielsweise die ersten 10 bis 20 Prozent des Verlusts. Für Privatinvestoren wäre das Ausfallrisiko geringer, was sie zum Kauf der Anleihe bewegen könnte. Der Fonds könnte einem Land ein Darlehen gewähren, damit dieses EFSF-Anleihen kauft, um die eigentliche Bürgschaft zu decken. Im Falle eines Ausfalls könnte ein Investor über eine EFSF-Anleihe eine Zahlung in Sachwerten erhalten.
ZWECKGESELLSCHAFT: Bei der 'Investment-Zweckgesellschaft' (Special Purpose Investment Vehicle/SPIV) würden öffentliches und privates Kapital zusammengeführt. Eine oder mehrere Zweckgesellschaften könnten zentral oder gesondert in einem Land errichtet werden, das Hilfen bekommt. Die Zweckgesellschaft soll die Finanzierung von Euro-Ländern erleichtern. Sie würde in Staatsanleihen eines Landes investieren. Neben dem EFSF-Fonds sollen auch internationale öffentliche und private Investoren einsteigen - Staatsfonds, Risikokapitalgeber und langfristig orientierte institutionelle Anleger. Bei einem Teilschuldenerlass würde das Risiko auf alle Eigner verteilt. Privatinvestoren würden aber vor dem EFSF bedient.
/sl/DP/jsl
Auf dem Tisch liegen zwei Varianten: Eine Teilkasko-Versicherung, bei welcher der EFSF-Fonds Käufern neuer Staatsanleihen aus Ländern wie Italien und Spanien einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt. Eine weitere Option ist ein Sondertopf (Zweckgesellschaft) mit einer Risikoteilung zwischen EFSF-Mitteln und Geldern anderer Investoren. Beide Modelle schließen sich nicht gegenseitig aus. Möglich ist am Ende auch eine Kombination. Die Modelle können im Zuge der bereits bestehenden EFSF-Rahmenvereinbarung umgesetzt werden.
Welche Summe am Ende steht, ist offen. Spekuliert wurde zuletzt über eine Billion Euro, um einen Schutzwall um die Euro-Zone zu ziehen. Der Betrag hängt auch von den Gesprächen mit Investoren und anderen Marktteilnehmern ab, die erst nach dem Krisengipfel anlaufen. Entscheidend ist letztlich auch die Marktakzeptanz:
TEILABSICHERUNG: Für neu ausgegebene Staatsanleihen übernimmt der Rettungsfonds bei einem Zahlungsausfall beispielsweise die ersten 10 bis 20 Prozent des Verlusts. Für Privatinvestoren wäre das Ausfallrisiko geringer, was sie zum Kauf der Anleihe bewegen könnte. Der Fonds könnte einem Land ein Darlehen gewähren, damit dieses EFSF-Anleihen kauft, um die eigentliche Bürgschaft zu decken. Im Falle eines Ausfalls könnte ein Investor über eine EFSF-Anleihe eine Zahlung in Sachwerten erhalten.
ZWECKGESELLSCHAFT: Bei der 'Investment-Zweckgesellschaft' (Special Purpose Investment Vehicle/SPIV) würden öffentliches und privates Kapital zusammengeführt. Eine oder mehrere Zweckgesellschaften könnten zentral oder gesondert in einem Land errichtet werden, das Hilfen bekommt. Die Zweckgesellschaft soll die Finanzierung von Euro-Ländern erleichtern. Sie würde in Staatsanleihen eines Landes investieren. Neben dem EFSF-Fonds sollen auch internationale öffentliche und private Investoren einsteigen - Staatsfonds, Risikokapitalgeber und langfristig orientierte institutionelle Anleger. Bei einem Teilschuldenerlass würde das Risiko auf alle Eigner verteilt. Privatinvestoren würden aber vor dem EFSF bedient.
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