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Tönnies gegen Tönnies: Klägerseite muss nachbessern

Veröffentlicht am 09.02.2015, 17:34
Aktualisiert 09.02.2015, 17:36
Tönnies gegen Tönnies: Klägerseite muss nachbessern

BIELEFELD (dpa-AFX) - Im Führungsstreit beim Fleischriesen Tönnies sieht das Landgericht Bielefeld noch eine Reihe offener Fragen. Das Gericht forderte den gegen Firmenchef Clemens Tönnies klagenden Mitbesitzer Robert Tönnies am Montag auf, seine Argumentation besser zu belegen. Robert Tönnies verlangt von seinem Onkel Clemens Tönnies einen 5-Prozent-Anteil am größten deutschen Fleischkonzern zurück. Bekäme er recht, würde Robert Tönnies die Mehrheit übernehmen.

Robert Tönnies bestreitet, dass der 1994 verstorbene Firmengründer Bernd Tönnies seinem Bruder Clemens die Übertragung des 5-Prozent-Anteils versprochen hat. Bernd Tönnies ist der Vater von Robert. Die 9. Zivilkammer ist bislang noch nicht davon überzeugt, dass es das Übertragungsversprechen nicht gegeben habe. Dies hatten die Anwälte von Robert Tönnies vorgetragen. Außerdem zweifelt die Kammer an, dass die Anfechtung der Schenkung durch Robert Tönnies überhaupt gültig ist. Denn das Schenkungsversprechen wurde nicht von Robert Tönnies sondern vom damaligen Testamentsvollstrecker Josef Schnusenberg im Auftrag der Neffen ausgesprochen. Ob der Kläger zum Widerruf somit berechtigt war, müsse das Gericht jetzt prüfen. Fortgesetzt werden soll das mündliche Verfahren am 20. April. Bis zum 9. März können die Anwälte von Robert Tönnies jetzt nachbessern.

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