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Verfassungsbeschwerde gegen Nord-Stream-2-Gaspipeline erfolglos

Veröffentlicht am 19.07.2018, 10:02
© Reuters. The logo of the Nord Stream-2 gas pipeline project is seen on a board at the SPIEF 2017 in St. Petersburg
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© Reuters. The logo of the Nord Stream-2 gas pipeline project is seen on a board at the SPIEF 2017 in St. Petersburg

Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen den Bau der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit sei auch ein entsprechender Eilantrag erfolglos geblieben, teilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit. Der Nabu wollte gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vorgehen, der eine Beschwerde gegen das Planfeststellungsverfahren abgewiesen hatten. Die Organisation weist auf gravierende Umweltschäden durch den Bau der Pipeline zwischen Russland und Deutschland hin.

Nord Stream 2 ist die zweite Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland. Dahinter steht der russische Staatskonzern Gazprom (MM:GAZP), der die Hälfte der geplanten Gesamtkosten von 9,5 Milliarden Euro stemmen soll. Die andere Hälfte finanzieren fünf europäische Energieunternehmen, darunter die BASF (DE:BASFn)-Tochter Wintershall (WINT.UL) sowie die E.ON-Abspaltung Uniper (DE:UN01). Die Pipeline ist zu großen Teilen bereits fertig und soll 2019 in Betrieb gehen. Sie ist politisch umstritten, da die Ukraine als Transitland bisheriger Leitungen dann an Bedeutung verliert.

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