(Berichtigung: Im letzten Satz des ersten Absatzes wurde ein "auch" eingefügt. Damit wird verdeutlicht, dass diese Strafen sowohl für Ärzte wie Pharmavertreter gelten.)
BERLIN (dpa-AFX) - Korruption im Gesundheitswesen wird schärfer geahndet - Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten ist künftig strafbar. Nach einem am Freitag auch vom Bundesrat gebilligten Gesetz droht Ärzten oder anderen Heilberufen eine Geldstrafe oder künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn sie sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Diese Strafen drohen auch Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung versprechen, wenn ihre Arzneimittel bevorzugt werden.
Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die der Bundesgerichtshof schon 2012 bemängelt hatte. Denn mit den bisherigen Regelungen konnten niedergelassene Ärzte nicht wegen Korruption belangt werden. Gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass einige Regelungen im Regierungsentwurf abgeschwächt worden seien, vor allem zugunsten von Apothekern. Ihnen werde bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt.
Vor diesem Hintergrund monieren auch die Länder, dass durch die enge Formulierung des Gesetzestextes unter anderem Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen herausfielen. Aus Sicht des Bundesrates sind bereits jetzt Schutzlücken im Gesetz absehbar. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht - etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, durch Bestechungen werde der Wettbewerb verzerrt und medizinische Leistungen würden teurer. Patienten hätten ein Recht darauf, die für sie beste Versorgung zu erhalten - und nicht diejenige, die dem Behandler am meisten einbringt. Wer Sonderzahlungen bekomme, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibe, wer Kopfprämien kassiere, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweise, mache sich in Zukunft strafbar. Es droht dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Aus Sicht der Kaufmännischen Krankenkasse wurde "es höchste Zeit für den Gesetzgeber, den zahlreichen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen". Im Gesetzgebungsprozess seien noch Entschärfungen vorgenommen worden. So würden Verstöße gegen das Berufsrecht nun doch nicht sanktioniert. Außerdem seien Apotheker im Wesentlichen nicht betroffen. Wenn nötig, müsste das Gesetz "nachgeschärft werden". Stiftung Patientenschutz monierte, wirksamer Patientenschutz bleibe aus: "Kein Wort zu den Anwendungsbeobachtungen, bei denen jedes Jahr 1,7 Millionen Patienten häufig ohne ihr Wissen benutzt werden. Ärzte und Pharmaindustrie verdienen gut daran." Auch bei der Individualtherapie bleibe Korruption straffrei.