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X verstößt laut vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission gegen Digitales Dienstleistungsgesetz

Veröffentlicht am 12.07.2024, 13:10
Aktualisiert 12.07.2024, 13:35
X verstößt laut vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission gegen Digitales Dienstleistungsgesetz

Wie die Europäische Kommission heute (12. Juli) mitteilte, verstößt die Social-Media-Plattform X in den Bereichen "dunkle Muster", Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher gegen das Gesetz zu Digitalen Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA).

Die EU-Exekutive übermittelte X ihre vorläufigen Ergebnisse, nachdem sie im Dezember letzten Jahres eine Untersuchung eingeleitet hatte.

Die Kommission stellt nun fest, dass die Funktion des blauen Häkchens von X - das zur Verifizierung von Konten auf der Plattform verwendet wird - ein illegales dunkles Muster, also eine bewusste Irreführung darstellt und die Nutzerinnen und Nutzer zu der Annahme verleitet, dass die Konten dahinter verifiziert sind.

Mangel an Transparenz

Darüber hinaus funktioniert das Werbespeicherprogramm, das die Plattform gemäß dem DSA einrichten muss, nicht und ermöglicht nicht das Maß an Kontrolle, das gemäß den Plattformregeln erforderlich ist. Und schließlich stellte die Kommission fest, dass X Forscher:innen keinen Zugang zu Informationen gewährt und es der App an Transparenz mangelt.

X - im Besitz des Milliardärs Elon Musk - kann nun eine schriftliche Stellungnahme zu den Feststellungen der Kommission abgeben. Die EU-Exekutive kann sich dann entweder zu Korrekturen verpflichten oder möglicherweise eine Geldstrafe verhängen. Die Strafen nach dem DSA können bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens betragen.

Die Untersuchung möglicher anderer Verstöße von X gegen den DSA - in Bereichen, die mit illegalen Inhalten und Desinformation zu tun haben - ist noch nicht abgeschlossen.

Der Policy Chef von X sagte Anfang des Jahres (14. Mai), dass die Reduzierung der Moderatoren für Inhalte auf sieben von 24 EU-Sprachen nicht als Zeichen der Nichteinhaltung angesehen werden sollte.

Der Tech-Gigant, früher unter dem Namen Twitter bekannt, wurde im April 2023 im Rahmen der DSA als "sehr große Online-Plattform" (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft, nachdem er erklärt hatte, mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU zu haben.

Die Vorschriften verlangen von VLOPs die Einhaltung strenger Regeln, wie etwa Transparenzanforderungen und den Schutz von Minderjährigen im Internet.

Die heutigen Feststellungen sind die ersten, die die Kommission im Rahmen der DSA veröffentlicht. Neben der X-Untersuchung wurden weitere Untersuchungen und Voruntersuchungen gegen Meta (NASDAQ:META), TikTok und AliExpress eingeleitet.

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