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13 Klagen und ein Eilantrag gegen Elbvertiefung

Veröffentlicht am 11.07.2012, 13:12
Aktualisiert 11.07.2012, 13:16
HAMBURG/CUXHAVEN (dpa-AFX) - 13 Klagen und ein Eilantrag - mit so vielen Einwänden gegen die von Hamburg angestrebte Elbvertiefung muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun beschäftigen. Das ist die Bilanz, die das Gericht am Mittwoch vorlegte. Die Frist für ein Einreichen der Klagen war Montagnacht ausgelaufen.

Die Kläger sind bunt gemischt: Es sind die Umweltverbände NABU und BUND, die Städte Cuxhaven und Otterndorf, verschiedene Jagd- und Deichverbände, Fischer sowie Privatpersonen und Gewerbetreibende.

Der Eilantrag wurde von den Umweltverbänden NABU und BUND eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Eilantrag noch nicht entschieden. Wie lange das dauert, ist offen. In einigen Medien war von drei Monaten die Rede, dann könnten die Baggerarbeiten beginnen. Gerichts-Sprecher Wolfgang Bier hatte dazu gesagt, dies seien statistische Durchschnittswerte für die Bearbeitung eines Eilantrags. Es komme immer auf den einzelnen Fall an, es könne schneller gehen, aber auch länger dauern.

Die zuständigen Hamburger Behörden seien gebeten worden - wie üblich - bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag von Baumaßnahmen abzusehen, heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Mit der Elbvertiefung soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern den Hafen der Hansestadt erreichen können. Kritiker fürchten fatale Folgen für das Ökosystem./tm/DP/stk

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