APA ots news: 2014 startet die operative Rechnungslegungskontrolle für die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen
Wien (APA-ots) - Mit dem Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) hat der
österreichische Gesetzgeber im Vorjahr die Funktion der
Enforcement-Behörde für die Rechnungslegungskontrolle der
Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen an die
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA übertragen. Sie bedient sich bei der
Prüfung der korrekten Bilanzierung gemäß der internationalen
Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting
Standards, IFRS) auch der vom Bundesministerium für Finanzen
zugelassenen 'Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung'
(OePR). Die Prüfung erfolgt erstmals für Abschlüsse für das
Geschäftsjahr 2013. Nach den Vorbereitungsarbeiten im Vorjahr wird
damit die konkrete Prüftätigkeit mit dem Jahr 2014 aufgenommen.
'Ziel des Enforcements der Rechungslegung ist es,' so der
FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller, 'die
Richtigkeit und internationale Vergleichbarkeit wichtiger
Finanzinformationen von Unternehmen am österreichischen Kapitalmarkt
sicherzustellen. Dass wir den Kapitalmarkt und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter stärken.'
Die FMA bemühe sich dabei insbesondere präventiv gegen Regelverstöße
zu wirken.
Dementsprechend wurden, auch gemeinsam mit den europäischen
Schwesterbehörden, sechs Prüfungsschwerpunkte zur
Rechnungslegungskontrolle entwickelt. Diese sind auf der FMA-Website
unter http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/emittenten/enforcement.html
veröffentlicht. Dabei steht das Thema 'Abschreibungen' an erster
Stelle. Dies betrifft sowohl Forderungsabschreibungen bei Banken, als
auch Firmenwert- und Anlagenabschreibungen im Industriebereich.
Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus neuen, besonders kritischen
Standards, insbesondere dem neuen Standard zur Wertermittlung (Fair
Value-Ermittlung).
Die Prüfungsschwerpunkte betreffen nur die routinemäßigen
Prüfungen, die auf einem jährlich festgelegten Prüfplan basieren. Für
2014 sind in etwa 30 Einzelprüfungen geplant. Wird dagegen eine
Sonderprüfung aus öffentlichem Interesse durchgeführt, können alle
Themenstellungen überprüft werden, für die es einen konkreten Anlass
gibt.
Zeitgleich zum operativen Beginn der Rechnungslegungskontrolle
Anfang 2014 hat die FMA eine Whistleblower-Hotline (Telefon: 0800-249
900) freigeschalten, über die vertraulich kritische Hinweise zu
IFRS-Abschlüssen börsennotierter Unternehmen an die Aufsichtsbehörde
gemeldet werden können.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0033 2014-01-03/10:50
Wien (APA-ots) - Mit dem Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) hat der
österreichische Gesetzgeber im Vorjahr die Funktion der
Enforcement-Behörde für die Rechnungslegungskontrolle der
Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen an die
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA übertragen. Sie bedient sich bei der
Prüfung der korrekten Bilanzierung gemäß der internationalen
Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting
Standards, IFRS) auch der vom Bundesministerium für Finanzen
zugelassenen 'Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung'
(OePR). Die Prüfung erfolgt erstmals für Abschlüsse für das
Geschäftsjahr 2013. Nach den Vorbereitungsarbeiten im Vorjahr wird
damit die konkrete Prüftätigkeit mit dem Jahr 2014 aufgenommen.
'Ziel des Enforcements der Rechungslegung ist es,' so der
FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller, 'die
Richtigkeit und internationale Vergleichbarkeit wichtiger
Finanzinformationen von Unternehmen am österreichischen Kapitalmarkt
sicherzustellen. Dass wir den Kapitalmarkt und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter stärken.'
Die FMA bemühe sich dabei insbesondere präventiv gegen Regelverstöße
zu wirken.
Dementsprechend wurden, auch gemeinsam mit den europäischen
Schwesterbehörden, sechs Prüfungsschwerpunkte zur
Rechnungslegungskontrolle entwickelt. Diese sind auf der FMA-Website
unter http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/emittenten/enforcement.html
veröffentlicht. Dabei steht das Thema 'Abschreibungen' an erster
Stelle. Dies betrifft sowohl Forderungsabschreibungen bei Banken, als
auch Firmenwert- und Anlagenabschreibungen im Industriebereich.
Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus neuen, besonders kritischen
Standards, insbesondere dem neuen Standard zur Wertermittlung (Fair
Value-Ermittlung).
Die Prüfungsschwerpunkte betreffen nur die routinemäßigen
Prüfungen, die auf einem jährlich festgelegten Prüfplan basieren. Für
2014 sind in etwa 30 Einzelprüfungen geplant. Wird dagegen eine
Sonderprüfung aus öffentlichem Interesse durchgeführt, können alle
Themenstellungen überprüft werden, für die es einen konkreten Anlass
gibt.
Zeitgleich zum operativen Beginn der Rechnungslegungskontrolle
Anfang 2014 hat die FMA eine Whistleblower-Hotline (Telefon: 0800-249
900) freigeschalten, über die vertraulich kritische Hinweise zu
IFRS-Abschlüssen börsennotierter Unternehmen an die Aufsichtsbehörde
gemeldet werden können.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0033 2014-01-03/10:50