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APA ots news: 2014 startet die operative Rechnungslegungskontrolle für die...

Veröffentlicht am 03.01.2014, 10:55
Aktualisiert 03.01.2014, 11:04
APA ots news: 2014 startet die operative Rechnungslegungskontrolle für die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen

Wien (APA-ots) - Mit dem Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) hat der

österreichische Gesetzgeber im Vorjahr die Funktion der

Enforcement-Behörde für die Rechnungslegungskontrolle der

Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen an die

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA übertragen. Sie bedient sich bei der

Prüfung der korrekten Bilanzierung gemäß der internationalen

Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting

Standards, IFRS) auch der vom Bundesministerium für Finanzen

zugelassenen 'Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung'

(OePR). Die Prüfung erfolgt erstmals für Abschlüsse für das

Geschäftsjahr 2013. Nach den Vorbereitungsarbeiten im Vorjahr wird

damit die konkrete Prüftätigkeit mit dem Jahr 2014 aufgenommen.

'Ziel des Enforcements der Rechungslegung ist es,' so der

FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller, 'die

Richtigkeit und internationale Vergleichbarkeit wichtiger

Finanzinformationen von Unternehmen am österreichischen Kapitalmarkt

sicherzustellen. Dass wir den Kapitalmarkt und die internationale

Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter stärken.'

Die FMA bemühe sich dabei insbesondere präventiv gegen Regelverstöße

zu wirken.

Dementsprechend wurden, auch gemeinsam mit den europäischen

Schwesterbehörden, sechs Prüfungsschwerpunkte zur

Rechnungslegungskontrolle entwickelt. Diese sind auf der FMA-Website

unter http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/emittenten/enforcement.html

veröffentlicht. Dabei steht das Thema 'Abschreibungen' an erster

Stelle. Dies betrifft sowohl Forderungsabschreibungen bei Banken, als

auch Firmenwert- und Anlagenabschreibungen im Industriebereich.

Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus neuen, besonders kritischen

Standards, insbesondere dem neuen Standard zur Wertermittlung (Fair

Value-Ermittlung).

Die Prüfungsschwerpunkte betreffen nur die routinemäßigen

Prüfungen, die auf einem jährlich festgelegten Prüfplan basieren. Für

2014 sind in etwa 30 Einzelprüfungen geplant. Wird dagegen eine

Sonderprüfung aus öffentlichem Interesse durchgeführt, können alle

Themenstellungen überprüft werden, für die es einen konkreten Anlass

gibt.

Zeitgleich zum operativen Beginn der Rechnungslegungskontrolle

Anfang 2014 hat die FMA eine Whistleblower-Hotline (Telefon: 0800-249

900) freigeschalten, über die vertraulich kritische Hinweise zu

IFRS-Abschlüssen börsennotierter Unternehmen an die Aufsichtsbehörde

gemeldet werden können.

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

Tel.: +43/(0)1/24959-6006

Tel.: +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0033 2014-01-03/10:50

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