Wien (APA-ots) - Mit dem Bundesvoranschlag 2013 soll eine
nachhaltige schrittweise Verbesserung der österreichischen
Verschuldungssituation eingeleitet werden. Die Schuldenquote erreicht
mit 75,4% des BIP ihren voraussichtlichen Höchstwert und soll in den
Folgejahren wieder gesenkt werden. Auch soll das Maastricht-Defizit,
wie im EU-Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits vorgegeben, 2013
wieder unter der Obergrenze des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes von 3% liegen. Die bisher geleisteten Bankenhilfen
belasten den Maastricht-Saldo kumuliert bis September 2012 mit gut 4
Mrd. Euro. Für das Jahr 2013 sind nochmals knapp 800 Mio. Euro an
Bankenhilfen budgetiert.
Der Bundesvoranschlag unterliegt einigen Abwärtsrisiken: neben der
unsicheren Entwicklung der Schuldenkrise und der Konjunktur in Europa
sind dies ein weiterer möglicher Finanzbedarf der Banken, ein
möglicher Abschreibungsbedarf eines Teils der EU-Rettungsmaßnahmen
sowie Unsicherheiten bezüglich der Realisierung des angestrebten
Volumens der Konsolidierungsmaßnahmen. Von der Haushaltsrechtsreform
des Bundes, deren zweite Stufe mit den Kernelementen
Wirkungsorientierung und Umstellung auf eine doppische Buchführung
2013 umgesetzt wird, kann eine Erhöhung von Transparenz, Effektivität
und Effizienz der Budgetgebarung des Bundes erwartet werden. Auf die
Einführung solch moderner Elemente der Haushaltsführung auf Länder-
und Gemeindeebene sollte weiter gedrungen werden.
Neben den der staatlichen Schuldenquote zugerechneten Schulden der
öffentlichen Hand sind für eine gesamthafte Einschätzung der
langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch
außerbudgetäre Schulden sowie Haftungen in eine vollständige
Erfassung der Eventualverbindlichkeiten der öffentlichen Hand
einzubeziehen. Für den Gesamtstaat erreicht das Gesamtvolumen der
Haftungen 194 Mrd. Euro (63% des BIP von 2012). Die außerbudgetären
Schulden des Gesamtstaates betragen insgesamt 32,9 Mrd. Euro oder
10,7% des BIP von 2012. Wünschenswert wäre eine regelmäßige
gesamthafte Darstellung der außerbudgetären Schulden und Haftungen
aller Gebietskörperschaften.
Angesichts der fiskalischen Unwägbarkeiten und des
Ausgabenbedarfes in wichtigen Zukunftsbereichen muss für die
Budgetpolitik die Forcierung der mit dem Konsolidierungspaket II
initiierten mittelfristigen Strukturreformen im öffentlichen Sektor
Vorrang haben. Die Erreichung der Einsparziele durch die Reform des
Fördersystems, die Gesundheitsreform und die Anhebung des effektiven
an das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist durch eine energische
Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen bzw. die möglichst rasche
Konkretisierung und Implementierung der noch erforderlichen
Umsetzungsschritte sicherzustellen. In all diesen Bereichen werden
darüber hinaus weitere Schritte unumgänglich sein, um den
mittelfristigen Budgetspielraum herzustellen, der für die Bewältigung
der künftigen Herausforderungen (demographischer Wandel, Energiewende
und Bekämpfung des Klimawandels) unabdingbar ist. Hinzukommen muss
eine Föderalismusreform ebenso wie die Identifikation weiterer
öffentlicher Ausgaben mit unbefriedigender Kosten-Nutzen-Relation,
etwa im Bereich der großen Infrastrukturvorhaben. Zudem wäre zu
überprüfen, in welchen Politikbereichen die Stärkung präventiver
Maßnahmen eine Verringerung langfristiger Folgekosten ermöglichen
kann (etwa in der Gesundheits- oder Umweltpolitik). Jedenfalls fehlt
der Spielraum für Ausgaben im Wahljahr 2013 ohne Gegenfinanzierung
durch Senkung anderer Ausgaben bzw. für eine Nettosteuerentlastung,
wenn die für 2013 von der EU vorgegebene Unterschreitung der
Defizitobergrenze von 3% nicht gefährdet werden soll. Dagegen ist
eine aufkommensneutrale Abgabenstrukturreform, die die wachstums- und
beschäftigungsfeindlich hohe Abgabenlast vor allem auf die kleinen
und mittleren Einkommen senkt und dies gegenfinanziert durch die
Anhebung von Steuern auf Energie- und Umweltverbrauch sowie Grund-
und Immobilienvermögen und Erbschaften, ein unverzichtbarer
Bestandteil einer Strategie zur Stärkung der mittelfristigen
Wachstums- und Beschäftigungspotentiale.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
1/2013 ( http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/46143 ).
Rückfragehinweis:
Rückfragen bitte am 31. Jänner 2013, zwischen 10 und 12 Uhr an Dr. Margit Schratzenstaller, Tel. (1) 798 26 01/204, Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at.
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/235/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0025 2013-01-31/09:00
nachhaltige schrittweise Verbesserung der österreichischen
Verschuldungssituation eingeleitet werden. Die Schuldenquote erreicht
mit 75,4% des BIP ihren voraussichtlichen Höchstwert und soll in den
Folgejahren wieder gesenkt werden. Auch soll das Maastricht-Defizit,
wie im EU-Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits vorgegeben, 2013
wieder unter der Obergrenze des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes von 3% liegen. Die bisher geleisteten Bankenhilfen
belasten den Maastricht-Saldo kumuliert bis September 2012 mit gut 4
Mrd. Euro. Für das Jahr 2013 sind nochmals knapp 800 Mio. Euro an
Bankenhilfen budgetiert.
Der Bundesvoranschlag unterliegt einigen Abwärtsrisiken: neben der
unsicheren Entwicklung der Schuldenkrise und der Konjunktur in Europa
sind dies ein weiterer möglicher Finanzbedarf der Banken, ein
möglicher Abschreibungsbedarf eines Teils der EU-Rettungsmaßnahmen
sowie Unsicherheiten bezüglich der Realisierung des angestrebten
Volumens der Konsolidierungsmaßnahmen. Von der Haushaltsrechtsreform
des Bundes, deren zweite Stufe mit den Kernelementen
Wirkungsorientierung und Umstellung auf eine doppische Buchführung
2013 umgesetzt wird, kann eine Erhöhung von Transparenz, Effektivität
und Effizienz der Budgetgebarung des Bundes erwartet werden. Auf die
Einführung solch moderner Elemente der Haushaltsführung auf Länder-
und Gemeindeebene sollte weiter gedrungen werden.
Neben den der staatlichen Schuldenquote zugerechneten Schulden der
öffentlichen Hand sind für eine gesamthafte Einschätzung der
langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch
außerbudgetäre Schulden sowie Haftungen in eine vollständige
Erfassung der Eventualverbindlichkeiten der öffentlichen Hand
einzubeziehen. Für den Gesamtstaat erreicht das Gesamtvolumen der
Haftungen 194 Mrd. Euro (63% des BIP von 2012). Die außerbudgetären
Schulden des Gesamtstaates betragen insgesamt 32,9 Mrd. Euro oder
10,7% des BIP von 2012. Wünschenswert wäre eine regelmäßige
gesamthafte Darstellung der außerbudgetären Schulden und Haftungen
aller Gebietskörperschaften.
Angesichts der fiskalischen Unwägbarkeiten und des
Ausgabenbedarfes in wichtigen Zukunftsbereichen muss für die
Budgetpolitik die Forcierung der mit dem Konsolidierungspaket II
initiierten mittelfristigen Strukturreformen im öffentlichen Sektor
Vorrang haben. Die Erreichung der Einsparziele durch die Reform des
Fördersystems, die Gesundheitsreform und die Anhebung des effektiven
an das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist durch eine energische
Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen bzw. die möglichst rasche
Konkretisierung und Implementierung der noch erforderlichen
Umsetzungsschritte sicherzustellen. In all diesen Bereichen werden
darüber hinaus weitere Schritte unumgänglich sein, um den
mittelfristigen Budgetspielraum herzustellen, der für die Bewältigung
der künftigen Herausforderungen (demographischer Wandel, Energiewende
und Bekämpfung des Klimawandels) unabdingbar ist. Hinzukommen muss
eine Föderalismusreform ebenso wie die Identifikation weiterer
öffentlicher Ausgaben mit unbefriedigender Kosten-Nutzen-Relation,
etwa im Bereich der großen Infrastrukturvorhaben. Zudem wäre zu
überprüfen, in welchen Politikbereichen die Stärkung präventiver
Maßnahmen eine Verringerung langfristiger Folgekosten ermöglichen
kann (etwa in der Gesundheits- oder Umweltpolitik). Jedenfalls fehlt
der Spielraum für Ausgaben im Wahljahr 2013 ohne Gegenfinanzierung
durch Senkung anderer Ausgaben bzw. für eine Nettosteuerentlastung,
wenn die für 2013 von der EU vorgegebene Unterschreitung der
Defizitobergrenze von 3% nicht gefährdet werden soll. Dagegen ist
eine aufkommensneutrale Abgabenstrukturreform, die die wachstums- und
beschäftigungsfeindlich hohe Abgabenlast vor allem auf die kleinen
und mittleren Einkommen senkt und dies gegenfinanziert durch die
Anhebung von Steuern auf Energie- und Umweltverbrauch sowie Grund-
und Immobilienvermögen und Erbschaften, ein unverzichtbarer
Bestandteil einer Strategie zur Stärkung der mittelfristigen
Wachstums- und Beschäftigungspotentiale.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
1/2013 ( http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/46143 ).
Rückfragehinweis:
Rückfragen bitte am 31. Jänner 2013, zwischen 10 und 12 Uhr an Dr. Margit Schratzenstaller, Tel. (1) 798 26 01/204, Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at.
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/235/aom
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OTS0025 2013-01-31/09:00