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APA ots news: Einigung zur OeNB-Pensionsreform

Veröffentlicht am 31.01.2014, 12:56

Management und Betriebsrat einigen sich auf umfassende

Pensionsreform der alten Dienstrechte DB I und II

Wien (APA:ots) - Der Rechnungshof hat im Jahr 2013 die Pensionssysteme

der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geprüft. Er hat dabei die

Pensionsbestimmungen für die alten Dienstrechte DB I und DB II

kritisiert und Empfehlungen für Reformen ausgesprochen.

Die OeNB hat seit 1993 das Pensionssystem in Teilschritten reformiert

und verfügt seit mehreren Jahren über ein modernes und marktkonformes

Dienstrecht mit einer ASVG-Pension und einer beitragsorientierten

Pensionskasse. In Bezug auf eine Änderung der alten Dienstrechte, in

die seit 1993 (DB I) bzw. 1998 (DB II) kein neuer Mitarbeiter mehr

eintreten kann, waren dem OeNB-Management aber die Hände gebunden, da

ein einseitiger Eingriff der OeNB rechtlich nicht möglich war.

Auf Basis des vorliegenden Rechnungshof-Rohberichtes und auch im

Lichte der Bemühungen der Regierung, Sonderpensionsrechte zu

begrenzen, haben das Präsidium und das Direktorium der OeNB unter

Präsident Dr. Claus J. Raidl und Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald

Nowotny mit dem Betriebsrat eine Einigung über tiefgehende

Pensionsreformen für die aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

alten Dienstrechte I und II erzielt.

Diese Reformvorschläge beinhalten im Wesentlichen:

- eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters,

- eine Erhöhung der Pensionsbeiträge,

- Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt sowie

- der Entfall des Sterbequartals.

Weiters geht die OeNB davon aus, dass bestehende und zukünftige

OeNB-Betriebspensionen den Pensionssicherungsbeiträgen des geplanten

Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes unterliegen werden.

Aus Sicht der OeNB sind diese Reformen ein in unserer Zeit

notwendiger und wichtiger Beitrag zur Solidarität. Diese Eingriffe

sind massiv, berücksichtigen aber die Gebote des Vertrauensschutzes

und der Sachlichkeit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die

seit Jahrzehnten ihre Aufgaben für Österreich und das Eurosystem mit

hohem Einsatz und größter Expertise erfüllen. Die OeNB wird nun den

internen Reformprozess konsequent umsetzen und die dafür notwendigen

dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Generell ist festzuhalten, dass auf Basis rechtsstaatlicher

Prinzipien und im Sinne des Respekts vor der Verfassung vermieden

werden sollte, dass Einzelregelungen der Zuständigkeit des

Verfassungsgerichtshofes entzogen werden.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Dr. Christian Gutlederer

Pressesprecher

Tel.: (+43-1) 404 20-6900

mailto:christian.gutlederer@oenb.at

www.oenb.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0131 2014-01-31/12:50

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