Management und Betriebsrat einigen sich auf umfassende
Pensionsreform der alten Dienstrechte DB I und II
Wien (APA:ots) - Der Rechnungshof hat im Jahr 2013 die Pensionssysteme
der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geprüft. Er hat dabei die
Pensionsbestimmungen für die alten Dienstrechte DB I und DB II
kritisiert und Empfehlungen für Reformen ausgesprochen.
Die OeNB hat seit 1993 das Pensionssystem in Teilschritten reformiert
und verfügt seit mehreren Jahren über ein modernes und marktkonformes
Dienstrecht mit einer ASVG-Pension und einer beitragsorientierten
Pensionskasse. In Bezug auf eine Änderung der alten Dienstrechte, in
die seit 1993 (DB I) bzw. 1998 (DB II) kein neuer Mitarbeiter mehr
eintreten kann, waren dem OeNB-Management aber die Hände gebunden, da
ein einseitiger Eingriff der OeNB rechtlich nicht möglich war.
Auf Basis des vorliegenden Rechnungshof-Rohberichtes und auch im
Lichte der Bemühungen der Regierung, Sonderpensionsrechte zu
begrenzen, haben das Präsidium und das Direktorium der OeNB unter
Präsident Dr. Claus J. Raidl und Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald
Nowotny mit dem Betriebsrat eine Einigung über tiefgehende
Pensionsreformen für die aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
alten Dienstrechte I und II erzielt.
Diese Reformvorschläge beinhalten im Wesentlichen:
- eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters,
- eine Erhöhung der Pensionsbeiträge,
- Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt sowie
- der Entfall des Sterbequartals.
Weiters geht die OeNB davon aus, dass bestehende und zukünftige
OeNB-Betriebspensionen den Pensionssicherungsbeiträgen des geplanten
Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes unterliegen werden.
Aus Sicht der OeNB sind diese Reformen ein in unserer Zeit
notwendiger und wichtiger Beitrag zur Solidarität. Diese Eingriffe
sind massiv, berücksichtigen aber die Gebote des Vertrauensschutzes
und der Sachlichkeit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
seit Jahrzehnten ihre Aufgaben für Österreich und das Eurosystem mit
hohem Einsatz und größter Expertise erfüllen. Die OeNB wird nun den
internen Reformprozess konsequent umsetzen und die dafür notwendigen
dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Generell ist festzuhalten, dass auf Basis rechtsstaatlicher
Prinzipien und im Sinne des Respekts vor der Verfassung vermieden
werden sollte, dass Einzelregelungen der Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes entzogen werden.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6900
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0131 2014-01-31/12:50