Die neue Kursgewinnsteuer ist kaum in Kraft, schon zeigen sich
erste Tücken: Anleger müssen diese Tage oft mit überhöhten
KESt-Abzügen rechnen!
Wien (APA-ots) - An einen April-Scherz dachte jener Anleger, dem im
Zeitpunkt des Verkaufs einer Aktie trotz eines Verlustes eine KESt
von über 1500 Euro abgezogen wurde. Leider war es bitterer Ernst. Das
liegt an den vereinfachten Verrechnungsbestimmungen für Banken für
Anschaffungen vom 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012. Wenn der Bank die
tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt sind, können sie für
die Bestimmung beziehungsweise den Abzug der KESt den Wert der
Anteile zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten ansetzen. Verlierer
sind hier natürlich jene Anleger, deren tatsächlichen
Anschaffungskosten höher waren als der Kurswert zum 1. April 2012.
Wie man sich dagegen wehrt lesen Sie im neuen GEWINN.
Rückfragehinweis:
Gertie Schalk
Tel.: +43 1 521 24-48
mailto:g.schalk@gewinn.com
www.gewinn.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/400/aom
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OTS0073 2012-05-29/10:28
erste Tücken: Anleger müssen diese Tage oft mit überhöhten
KESt-Abzügen rechnen!
Wien (APA-ots) - An einen April-Scherz dachte jener Anleger, dem im
Zeitpunkt des Verkaufs einer Aktie trotz eines Verlustes eine KESt
von über 1500 Euro abgezogen wurde. Leider war es bitterer Ernst. Das
liegt an den vereinfachten Verrechnungsbestimmungen für Banken für
Anschaffungen vom 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012. Wenn der Bank die
tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt sind, können sie für
die Bestimmung beziehungsweise den Abzug der KESt den Wert der
Anteile zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten ansetzen. Verlierer
sind hier natürlich jene Anleger, deren tatsächlichen
Anschaffungskosten höher waren als der Kurswert zum 1. April 2012.
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