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APA ots news: Falle bei neuen Wertpapier-KEST!

Veröffentlicht am 29.05.2012, 10:33
Die neue Kursgewinnsteuer ist kaum in Kraft, schon zeigen sich

erste Tücken: Anleger müssen diese Tage oft mit überhöhten

KESt-Abzügen rechnen!

Wien (APA-ots) - An einen April-Scherz dachte jener Anleger, dem im

Zeitpunkt des Verkaufs einer Aktie trotz eines Verlustes eine KESt

von über 1500 Euro abgezogen wurde. Leider war es bitterer Ernst. Das

liegt an den vereinfachten Verrechnungsbestimmungen für Banken für

Anschaffungen vom 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012. Wenn der Bank die

tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt sind, können sie für

die Bestimmung beziehungsweise den Abzug der KESt den Wert der

Anteile zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten ansetzen. Verlierer

sind hier natürlich jene Anleger, deren tatsächlichen

Anschaffungskosten höher waren als der Kurswert zum 1. April 2012.

Wie man sich dagegen wehrt lesen Sie im neuen GEWINN.

Rückfragehinweis:

Gertie Schalk

Tel.: +43 1 521 24-48

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www.gewinn.com

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OTS0073 2012-05-29/10:28

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