'Systeme und Kontrollen für Handelsplattformen,
Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem
automatisierten Handelsumfeld'
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) zu 'Systemen und Kontrollen für Handelsplattformen,
Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten
Handelsumfeld' auf ihrer Website (www.fma.gv.at) veröffentlicht.
Damit beginnt die einmonatige Frist, nach deren Ablauf diese
Leitlinien auch in Österreich anzuwenden sind. Der Beginn der
Anwendbarkeit ist somit der 2. Juni 2012.
Ziel dieser Leitlinien ist es, die gemeinsame, einheitliche und
übereinstimmende Anwendbarkeit der 'Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente' (Markets in Financial Instruments Directive,
MiFID) und der 'Marktmissbrauchsrichtlinie' (Market Abuse Directive,
MAD), sicherzustellen. Die Leitlinien stellen unter anderem
Anforderungen zu Systemen hinsichtlich technischer Kapazität,
laufender Echtzeitüberwachung, sachkundigem Personal,
risikomanagementbezogenen Vorkehrungen etc., dar. Sie betreffen
Handelsplattformen und Wertpapierfirmen (im Sinne der MiFID) in einem
automatisierten Handelsumfeld und regeln dahingehend Phänomene wie
etwa die Bereitstellung eines direkten oder geförderten
Marktzuganges, den sogenannten 'algorithmischen Handel', aber auch
etwa die Verwendung von bloßen Auftragseingabesystemen bzw. den
Handelssystembetrieb als solchen. Die Leitlinien haben aber auch
Auswirkungen auf Unternehmen, welche elektronische Handelssysteme an
Marktbetreiber oder Wertpapierfirmen verkaufen, welche als
ausgelagerte Anbieter solcher Systeme fungieren beziehungsweise auch
auf solche Unternehmen, welche Wertpapierfirmen beim Zugang zu
Handelsplattformen 'Konnektivitätsdienste' anbieten.
Diese Leitlinien dienen der Auslegung der jeweils
zugrundeliegenden und genannten Vorschriften von ESMA gemäß MiFID (RL
2004/39/EG) und/oder MAD (RL 2003/6/EG) bzw. ihrerseits auf diesen
europarechtlichen Grundlagen erlassenen nationalen Gesetze bzw.
Verordnungen, wie etwa das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 oder das
Börsegesetz.
Die Leitlinien finden Sie auf der Website unter
http://www.ots.at/redirect/leitlinienesma1
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0195 2012-05-02/13:57
Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem
automatisierten Handelsumfeld'
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) zu 'Systemen und Kontrollen für Handelsplattformen,
Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten
Handelsumfeld' auf ihrer Website (www.fma.gv.at) veröffentlicht.
Damit beginnt die einmonatige Frist, nach deren Ablauf diese
Leitlinien auch in Österreich anzuwenden sind. Der Beginn der
Anwendbarkeit ist somit der 2. Juni 2012.
Ziel dieser Leitlinien ist es, die gemeinsame, einheitliche und
übereinstimmende Anwendbarkeit der 'Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente' (Markets in Financial Instruments Directive,
MiFID) und der 'Marktmissbrauchsrichtlinie' (Market Abuse Directive,
MAD), sicherzustellen. Die Leitlinien stellen unter anderem
Anforderungen zu Systemen hinsichtlich technischer Kapazität,
laufender Echtzeitüberwachung, sachkundigem Personal,
risikomanagementbezogenen Vorkehrungen etc., dar. Sie betreffen
Handelsplattformen und Wertpapierfirmen (im Sinne der MiFID) in einem
automatisierten Handelsumfeld und regeln dahingehend Phänomene wie
etwa die Bereitstellung eines direkten oder geförderten
Marktzuganges, den sogenannten 'algorithmischen Handel', aber auch
etwa die Verwendung von bloßen Auftragseingabesystemen bzw. den
Handelssystembetrieb als solchen. Die Leitlinien haben aber auch
Auswirkungen auf Unternehmen, welche elektronische Handelssysteme an
Marktbetreiber oder Wertpapierfirmen verkaufen, welche als
ausgelagerte Anbieter solcher Systeme fungieren beziehungsweise auch
auf solche Unternehmen, welche Wertpapierfirmen beim Zugang zu
Handelsplattformen 'Konnektivitätsdienste' anbieten.
Diese Leitlinien dienen der Auslegung der jeweils
zugrundeliegenden und genannten Vorschriften von ESMA gemäß MiFID (RL
2004/39/EG) und/oder MAD (RL 2003/6/EG) bzw. ihrerseits auf diesen
europarechtlichen Grundlagen erlassenen nationalen Gesetze bzw.
Verordnungen, wie etwa das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 oder das
Börsegesetz.
Die Leitlinien finden Sie auf der Website unter
http://www.ots.at/redirect/leitlinienesma1
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
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OTS0195 2012-05-02/13:57