APA ots news: FMA veröffentlicht Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat
Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) 'zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die
Compliance-Funktion' veröffentlicht. Diese Leitlinien werden nunmehr
von der FMA angewandt.
Die Leitlinien beinhalten praktische Erläuterungen zur
Compliance-Funktion, welche von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
einzurichten ist, um für die Einhaltung der Wertpapiervorschriften im
Unternehmen zu sorgen. Es wird erläutert, in welcher Form
Compliance-Beauftragte die für das Wertpapiergeschäft zuständigen
Bereiche zu unterstützen und zu beraten haben, welche personellen und
sonstigen Ressourcen (z.B. Budget) Compliance-Beauftragten zur
Verfügung zu stellen sind, und welche Befugnisse den
Compliance-Beauftragten und ihren Mitarbeitern einzuräumen sind.
Bei diesen Leitlinien handelt es sich um eine Auslegung der
Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bzw. der auf
dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Vorschriften
- in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
Sie finden die ESMA-Leitlinien auf der FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/fma.gv.at1.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0065 2013-01-29/10:19
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat
Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) 'zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die
Compliance-Funktion' veröffentlicht. Diese Leitlinien werden nunmehr
von der FMA angewandt.
Die Leitlinien beinhalten praktische Erläuterungen zur
Compliance-Funktion, welche von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
einzurichten ist, um für die Einhaltung der Wertpapiervorschriften im
Unternehmen zu sorgen. Es wird erläutert, in welcher Form
Compliance-Beauftragte die für das Wertpapiergeschäft zuständigen
Bereiche zu unterstützen und zu beraten haben, welche personellen und
sonstigen Ressourcen (z.B. Budget) Compliance-Beauftragten zur
Verfügung zu stellen sind, und welche Befugnisse den
Compliance-Beauftragten und ihren Mitarbeitern einzuräumen sind.
Bei diesen Leitlinien handelt es sich um eine Auslegung der
Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bzw. der auf
dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Vorschriften
- in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
Sie finden die ESMA-Leitlinien auf der FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/fma.gv.at1.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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OTS0065 2013-01-29/10:19