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APA ots news: FMA veröffentlicht 'Mindeststandards für die Information von...

Veröffentlicht am 20.03.2012, 11:13
APA ots news: FMA veröffentlicht 'Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen'

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA

hat heute 'Mindeststandards für die Information von Bausparern und

die Werbung der Bausparkassen' (FMA-MS-BSPK) veröffentlicht. Diese

gliedern sich in zwei Teile: 'Information von Interessenten am

Abschluss eines Bausparvertrages' sowie 'Information von bestehenden

Bausparern'. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor

allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und

Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die

Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie

fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal

jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im

Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten.

'Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von

Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich

der verschiedenen Produkte zu ermöglichen', so der Vorstand der FMA,

Mag. Helmut Ettl, und sein Kollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Der

Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in

der Transparenz-Offensive der FMA dar'.

Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in

übersichtlicher Form über die aktuellen Tarife und deren

Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters haben

die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen

Vertragskündigung offenzulegen. Im Hinblick auf die Werbung der

Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich

informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend

gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen

für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende

Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen.

Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest

jährlich eine Kontomitteilung zugesandt bekommen. Diese sollte unter

anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein- und gegebenenfalls

Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren,

das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse

und Bausparer beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den

Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor Ablauf der

Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des

Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren.

Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich

einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000

Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen

Einlagen im Sinne des § 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine

sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich

konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine

Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011

waren es rund 980.000 neue Verträge.

Sie finden die FMA-MS-BSPK auf der FMA-Website unter

http://www.ots.at/redirect/fma4

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-5106

+43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0120 2012-03-20/11:07

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