APA ots news: FMA veröffentlicht 'Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung'
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
ein 'Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung' veröffentlicht. Das
Rundschreiben behandelt insbesondere die organisatorische
Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB), seine Aufgaben und
Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der
Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB.
Im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung hält das
Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw.
dem Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu
berichten hat. Innerhalb des Unternehmens hat der
Geldwäschereibeauftragte die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
sicherzustellen und ist mit den dafür erforderlichen Kompetenzen
auszustatten. Bezüglich der Vereinbarkeit von Funktionen erläutert
das Rundschreiben, dass mehrere Funktionen unter gewissen Umständen
gleichzeitig wahrgenommen werden können, so lange darauf Bedacht
genommen wird, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, und es zu
keinen Interessenskonflikten kommt. Eine Auslagerung der Position des
Geldwäschereibeauftragten bzw. einzelner Aufgaben des GWB innerhalb
des Sektor- bzw. Konzernverbundes ist zulässig, solange
sichergestellt wird, dass jeweils ein fachkundiger Mitarbeiter mit
Mindestaufgaben und -kompetenzen vor Ort als Ansprechpartner
positioniert wird. Diese werden im Rundschreiben ebenfalls
erläutert.
Das Rundschreiben wurde auf Empfehlung der Financial Action Task
Force (FATF) erstellt.
Den Volltext des Rundschreibens finden Sie auf der FMA-Website
unter http://www.ots.at/redirect/fma5
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0142 2012-04-26/11:11
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
ein 'Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung' veröffentlicht. Das
Rundschreiben behandelt insbesondere die organisatorische
Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB), seine Aufgaben und
Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der
Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB.
Im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung hält das
Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw.
dem Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu
berichten hat. Innerhalb des Unternehmens hat der
Geldwäschereibeauftragte die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
sicherzustellen und ist mit den dafür erforderlichen Kompetenzen
auszustatten. Bezüglich der Vereinbarkeit von Funktionen erläutert
das Rundschreiben, dass mehrere Funktionen unter gewissen Umständen
gleichzeitig wahrgenommen werden können, so lange darauf Bedacht
genommen wird, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, und es zu
keinen Interessenskonflikten kommt. Eine Auslagerung der Position des
Geldwäschereibeauftragten bzw. einzelner Aufgaben des GWB innerhalb
des Sektor- bzw. Konzernverbundes ist zulässig, solange
sichergestellt wird, dass jeweils ein fachkundiger Mitarbeiter mit
Mindestaufgaben und -kompetenzen vor Ort als Ansprechpartner
positioniert wird. Diese werden im Rundschreiben ebenfalls
erläutert.
Das Rundschreiben wurde auf Empfehlung der Financial Action Task
Force (FATF) erstellt.
Den Volltext des Rundschreibens finden Sie auf der FMA-Website
unter http://www.ots.at/redirect/fma5
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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