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APA ots news: IMMOFINANZ Group: Entscheidung des OGH bringt wichtigen neuen...

Veröffentlicht am 23.04.2012, 13:04
APA ots news: IMMOFINANZ Group: Entscheidung des OGH bringt wichtigen neuen Aspekt in Anlegerverfahren

Kursverluste aus negativen Marktentwicklungen sind nicht zu

ersetzen

Wien (APA-ots) - In einer neuen Entscheidung des Obersten

Gerichtshofes (OGH) vom März 2012 wurde erwartungsgemäß die in der

Causa Niedermeyer geäußerte Rechtsansicht bestätigt. Neu ist

allerdings: Das allgemeine Marktrisiko muss bei der Entschädigung von

Anlegern berücksichtigt werden - Kursverluste, die aus negativen

Marktentwicklungen entstanden sind, sind nicht zu ersetzen.

Der OGH hat in seiner neuen Entscheidung die Rechtsansicht

bestätigt, wonach Prospekthaftungsansprüche von Aktionären dem

Grundsatz der Kapitalerhaltung - der sonst im Wesentlichen nur

Gewinnausschüttungen an Aktionäre erlaubt - voranzustellen sind. Wie

schon bisher ist der OGH weiters der Meinung, dass der Aktionär nur

die Differenz zum Ergebnis einer anderen Veranlagung, die er statt

den Aktien erworben hätte, verlangen kann, und nicht den gesamten

Verlust.

Allerdings beinhaltet das Urteil des OGH einen entscheidenden

neuen Punkt: 'Der OGH hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass

sich der Aktionär darüber hinaus den Schaden anrechnen lassen muss,

der in der Verwirklichung des allgemeinen Marktrisikos besteht - weil

er nur Anspruch auf den konkret aus allfälligen falschen

Kapitalmarktinformationen resultierenden Schaden hat', erklärt Josef

Mayer, Leiter der Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group. 'Daraus

folgt: Der allgemeine Kursverlust, der bei allen Immobilienwerten im

Zuge der internationalen Finanzmarkt- und Immobilienkrise eingetreten

oder aus allgemeinen Wertverlusten bei sonstigen Wertpapieren

entstanden ist, ist nicht zu ersetzen. Sonst hätte der Aktionär einen

ungerechtfertigten Vorteil, weil ein Verlust ersetzt würde, den er

auch bei korrekter Information erlitten hätte.'

In der Entscheidung des OGH heißt es dazu:

'In der Literatur wurde bereits zu Recht auf die Gefahr einer

Überkompensation hingewiesen, wenn dem Kläger der

Kursdifferenzschaden ohne Rücksicht auf das von ihm zu vertretende

allgemeine Marktrisiko zugesprochen würde. [...] Demnach kann der

Geschädigte zwar Naturalrestitution begehren; er muss sich aber den

'Vorteil', der in der Rückabwicklung liegt, anrechnen lassen.

Kursverluste, die nicht in Zusammenhang mit dem Beratungsfehler

stehen, sind daher vom Anleger zu tragen. Dieser Überlegung ist

grundsätzlich beizupflichten.'

Josef Mayer weiter: 'Der OGH fällte auch keine endgültige

Entscheidung, sondern verwies die Sache zur Klärung, ob überhaupt

Fehlinformationen vorliegen und Ansprüche des Klägers daraus

ableitbar wären, an die erste Instanz zurück. Festzuhalten ist, dass

bislang keine Entscheidung vorliegt, in denen eine Haftung der

IMMOFINANZ festgestellt wurde. Beide OGH-Entscheidungen befassten

sich lediglich mit relevanten Rechtsfragen.'

'Weiters ist zur Grundsatzfrage des Verhältnisses der

Prospekthaftung zur dem Gläubigerschutz dienenden Kapitalerhaltung

auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausständig. Das

Handelsgericht Wien legte nämlich kürzlich diese Frage dem EuGH zur

Entscheidung in einem Vorlageverfahren vor', so Mayer abschließend.

Zwtl.: Über die IMMOFINANZ Group

Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten

Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der

Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das

Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit

derzeit mehr als 1.830 Immobilien und einem Buchwert von rund EUR

9,81 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die

Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die

Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von

Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die

Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen

Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,

Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information: www.immofinanz.com

Rückfragehinweis:

Josef Mayer

Head of Legal | Leiter der Rechtsabteilung

IMMOFINANZ AG

Tel.: +43 (0)5 7111 2250

Mobil: +43 (0) 699 1685 7250

mailto:j.mayer@immofinanz.com



Armin Nowshad (Urlaubvertretung von Sandra Bauer bis 30. April 2012)

Ecker & Partner Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs GmbH

Tel.: +43 (0)1 599 32 22

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OTS0163 2012-04-23/12:58

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