APA ots news: IMMOFINANZ Group: Entscheidung des OGH bringt wichtigen neuen Aspekt in Anlegerverfahren
Kursverluste aus negativen Marktentwicklungen sind nicht zu
ersetzen
Wien (APA-ots) - In einer neuen Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes (OGH) vom März 2012 wurde erwartungsgemäß die in der
Causa Niedermeyer geäußerte Rechtsansicht bestätigt. Neu ist
allerdings: Das allgemeine Marktrisiko muss bei der Entschädigung von
Anlegern berücksichtigt werden - Kursverluste, die aus negativen
Marktentwicklungen entstanden sind, sind nicht zu ersetzen.
Der OGH hat in seiner neuen Entscheidung die Rechtsansicht
bestätigt, wonach Prospekthaftungsansprüche von Aktionären dem
Grundsatz der Kapitalerhaltung - der sonst im Wesentlichen nur
Gewinnausschüttungen an Aktionäre erlaubt - voranzustellen sind. Wie
schon bisher ist der OGH weiters der Meinung, dass der Aktionär nur
die Differenz zum Ergebnis einer anderen Veranlagung, die er statt
den Aktien erworben hätte, verlangen kann, und nicht den gesamten
Verlust.
Allerdings beinhaltet das Urteil des OGH einen entscheidenden
neuen Punkt: 'Der OGH hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass
sich der Aktionär darüber hinaus den Schaden anrechnen lassen muss,
der in der Verwirklichung des allgemeinen Marktrisikos besteht - weil
er nur Anspruch auf den konkret aus allfälligen falschen
Kapitalmarktinformationen resultierenden Schaden hat', erklärt Josef
Mayer, Leiter der Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group. 'Daraus
folgt: Der allgemeine Kursverlust, der bei allen Immobilienwerten im
Zuge der internationalen Finanzmarkt- und Immobilienkrise eingetreten
oder aus allgemeinen Wertverlusten bei sonstigen Wertpapieren
entstanden ist, ist nicht zu ersetzen. Sonst hätte der Aktionär einen
ungerechtfertigten Vorteil, weil ein Verlust ersetzt würde, den er
auch bei korrekter Information erlitten hätte.'
In der Entscheidung des OGH heißt es dazu:
'In der Literatur wurde bereits zu Recht auf die Gefahr einer
Überkompensation hingewiesen, wenn dem Kläger der
Kursdifferenzschaden ohne Rücksicht auf das von ihm zu vertretende
allgemeine Marktrisiko zugesprochen würde. [...] Demnach kann der
Geschädigte zwar Naturalrestitution begehren; er muss sich aber den
'Vorteil', der in der Rückabwicklung liegt, anrechnen lassen.
Kursverluste, die nicht in Zusammenhang mit dem Beratungsfehler
stehen, sind daher vom Anleger zu tragen. Dieser Überlegung ist
grundsätzlich beizupflichten.'
Josef Mayer weiter: 'Der OGH fällte auch keine endgültige
Entscheidung, sondern verwies die Sache zur Klärung, ob überhaupt
Fehlinformationen vorliegen und Ansprüche des Klägers daraus
ableitbar wären, an die erste Instanz zurück. Festzuhalten ist, dass
bislang keine Entscheidung vorliegt, in denen eine Haftung der
IMMOFINANZ festgestellt wurde. Beide OGH-Entscheidungen befassten
sich lediglich mit relevanten Rechtsfragen.'
'Weiters ist zur Grundsatzfrage des Verhältnisses der
Prospekthaftung zur dem Gläubigerschutz dienenden Kapitalerhaltung
auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausständig. Das
Handelsgericht Wien legte nämlich kürzlich diese Frage dem EuGH zur
Entscheidung in einem Vorlageverfahren vor', so Mayer abschließend.
Zwtl.: Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der
Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das
Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit
derzeit mehr als 1.830 Immobilien und einem Buchwert von rund EUR
9,81 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die
Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die
Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von
Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die
Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information: www.immofinanz.com
Rückfragehinweis:
Josef Mayer
Head of Legal | Leiter der Rechtsabteilung
IMMOFINANZ AG
Tel.: +43 (0)5 7111 2250
Mobil: +43 (0) 699 1685 7250
mailto:j.mayer@immofinanz.com
Armin Nowshad (Urlaubvertretung von Sandra Bauer bis 30. April 2012)
Ecker & Partner Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs GmbH
Tel.: +43 (0)1 599 32 22
Mobil: +43 (0)660 821 55 38
mailto:a.nowshad@eup.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0163 2012-04-23/12:58
Kursverluste aus negativen Marktentwicklungen sind nicht zu
ersetzen
Wien (APA-ots) - In einer neuen Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes (OGH) vom März 2012 wurde erwartungsgemäß die in der
Causa Niedermeyer geäußerte Rechtsansicht bestätigt. Neu ist
allerdings: Das allgemeine Marktrisiko muss bei der Entschädigung von
Anlegern berücksichtigt werden - Kursverluste, die aus negativen
Marktentwicklungen entstanden sind, sind nicht zu ersetzen.
Der OGH hat in seiner neuen Entscheidung die Rechtsansicht
bestätigt, wonach Prospekthaftungsansprüche von Aktionären dem
Grundsatz der Kapitalerhaltung - der sonst im Wesentlichen nur
Gewinnausschüttungen an Aktionäre erlaubt - voranzustellen sind. Wie
schon bisher ist der OGH weiters der Meinung, dass der Aktionär nur
die Differenz zum Ergebnis einer anderen Veranlagung, die er statt
den Aktien erworben hätte, verlangen kann, und nicht den gesamten
Verlust.
Allerdings beinhaltet das Urteil des OGH einen entscheidenden
neuen Punkt: 'Der OGH hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass
sich der Aktionär darüber hinaus den Schaden anrechnen lassen muss,
der in der Verwirklichung des allgemeinen Marktrisikos besteht - weil
er nur Anspruch auf den konkret aus allfälligen falschen
Kapitalmarktinformationen resultierenden Schaden hat', erklärt Josef
Mayer, Leiter der Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group. 'Daraus
folgt: Der allgemeine Kursverlust, der bei allen Immobilienwerten im
Zuge der internationalen Finanzmarkt- und Immobilienkrise eingetreten
oder aus allgemeinen Wertverlusten bei sonstigen Wertpapieren
entstanden ist, ist nicht zu ersetzen. Sonst hätte der Aktionär einen
ungerechtfertigten Vorteil, weil ein Verlust ersetzt würde, den er
auch bei korrekter Information erlitten hätte.'
In der Entscheidung des OGH heißt es dazu:
'In der Literatur wurde bereits zu Recht auf die Gefahr einer
Überkompensation hingewiesen, wenn dem Kläger der
Kursdifferenzschaden ohne Rücksicht auf das von ihm zu vertretende
allgemeine Marktrisiko zugesprochen würde. [...] Demnach kann der
Geschädigte zwar Naturalrestitution begehren; er muss sich aber den
'Vorteil', der in der Rückabwicklung liegt, anrechnen lassen.
Kursverluste, die nicht in Zusammenhang mit dem Beratungsfehler
stehen, sind daher vom Anleger zu tragen. Dieser Überlegung ist
grundsätzlich beizupflichten.'
Josef Mayer weiter: 'Der OGH fällte auch keine endgültige
Entscheidung, sondern verwies die Sache zur Klärung, ob überhaupt
Fehlinformationen vorliegen und Ansprüche des Klägers daraus
ableitbar wären, an die erste Instanz zurück. Festzuhalten ist, dass
bislang keine Entscheidung vorliegt, in denen eine Haftung der
IMMOFINANZ festgestellt wurde. Beide OGH-Entscheidungen befassten
sich lediglich mit relevanten Rechtsfragen.'
'Weiters ist zur Grundsatzfrage des Verhältnisses der
Prospekthaftung zur dem Gläubigerschutz dienenden Kapitalerhaltung
auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausständig. Das
Handelsgericht Wien legte nämlich kürzlich diese Frage dem EuGH zur
Entscheidung in einem Vorlageverfahren vor', so Mayer abschließend.
Zwtl.: Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der
Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das
Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit
derzeit mehr als 1.830 Immobilien und einem Buchwert von rund EUR
9,81 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die
Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die
Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von
Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die
Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information: www.immofinanz.com
Rückfragehinweis:
Josef Mayer
Head of Legal | Leiter der Rechtsabteilung
IMMOFINANZ AG
Tel.: +43 (0)5 7111 2250
Mobil: +43 (0) 699 1685 7250
mailto:j.mayer@immofinanz.com
Armin Nowshad (Urlaubvertretung von Sandra Bauer bis 30. April 2012)
Ecker & Partner Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs GmbH
Tel.: +43 (0)1 599 32 22
Mobil: +43 (0)660 821 55 38
mailto:a.nowshad@eup.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
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OTS0163 2012-04-23/12:58