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APA ots news: LG - für Strafsachen Wien sieht Rechtsverletzung durch...

Veröffentlicht am 29.11.2012, 13:28
APA ots news: LG - für Strafsachen Wien sieht Rechtsverletzung durch Staatsanwaltschaft Wien gegenüber Meinl

Wien (APA-ots) - - Staatsanwaltschaft Wien verweigerte Meinl

Akteneinsicht - Dazu LG-

für Strafsachen Wien: '[...] (wurde, Anm.) der Beschuldigte in

seinem [...] subjektiven Recht auf Akteneinsicht verletzt.'

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Licht in vorverurteilende

Vorgangsweise durch verantwortlichen Staatsanwalt'

- 'Mehr als fünf Jahre öffentliches Vorgehen gegen Meinl und Organe

der Meinl Bank - Repertoire des Staatsanwalts besteht aus:

Unrechtmäßiger U- Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution,

fortgesetzten Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und

tendenziöser Beeinflussung eines Gutachters'

- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank



Mehr als fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen

Untersuchungen gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank und knapp

vier Jahre nach Verhängung der unrechtmäßigen U-Haft gegen Meinl

inklusive EUR 100 Mio Kaution stellte das Landesbericht für

Strafsachen Wien ( LG für Strafsachen Wien) in einem Beschluss einen

Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl fest. Und

dies im Zusammenhang mit einem auch in der Medienöffentlichkeit

inkriminierten offensichtlich gefälschten Meinl Brief, den die

Staatsanwaltschaft in ihren Unterlagen gegen Meinl verwendet hatte

(die Tageszeitung 'Die Presse berichtete etwa am 23. Jänner 2012;

Anm.). Dazu das LG für Strafsachen Wien: 'Durch die Entscheidung der

Staatsanwaltschaft Wien [...]dem Beschuldigten ( Julius Meinl; Anm.)

keine Akteneinsicht [...] zu gewähren, wurde der Beschuldigte in

seinem [...] Recht auf Akteneinsicht verletzt.

Zwtl.: Behördliche Verzögerungen

Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank kommentierte dies: 'Diese

Entscheidung des Gerichts bringt erneut Licht in die vorverurteilende

Vorgangsweise der verantwortlichen Staatsanwälte. Wir haben nun

volle Akteneinsicht in die Akte deren Bestandteil ein offensichtlich

gefälschter Brief von Julius Meinl war. Es ist schon ein starkes

Stück dass wir fast ein ganzes Jahr darum kämpfen mussten, um das

Aktenumfeld einer zu unseren Ungunsten gefälschten Unterlage zu

bekommen.' Für Weinzierl ist dies ein weiteres Beispiel einer

behördlichen Verzögerungstaktik, die all jene zum Nachdenken bringen

müsste, die behaupten, die Meinl Bank wäre für die lange Dauer des

MEL Verfahrens verantwortlich.

Zwtl.: Vorverurteilungen

Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang erneut auf die

vorverurteilenden Schritte die gegen Meinl und Organe der Meinl Bank

gesetzt worden seien:

- Eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen

Julius Meinl,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in

Gerichtsakten,

- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut

gerichtete Zeugenaussage

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen

renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten

- negative Richtung zu beeinflussen,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der

Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts

Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank

Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des

Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten

Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.

Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen

unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa

von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der

Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien

und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen

zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären

gleichgestellt.

- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial

Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als

Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die

im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse

gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des

Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.

Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig

eingestellt.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass

auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'

Zwtl.: Hintergrundinformation:

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle



Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 520

e-mail.: huemer@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom

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