APA ots news: LG - für Strafsachen Wien sieht Rechtsverletzung durch Staatsanwaltschaft Wien gegenüber Meinl
Wien (APA-ots) - - Staatsanwaltschaft Wien verweigerte Meinl
Akteneinsicht - Dazu LG-
für Strafsachen Wien: '[...] (wurde, Anm.) der Beschuldigte in
seinem [...] subjektiven Recht auf Akteneinsicht verletzt.'
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Licht in vorverurteilende
Vorgangsweise durch verantwortlichen Staatsanwalt'
- 'Mehr als fünf Jahre öffentliches Vorgehen gegen Meinl und Organe
der Meinl Bank - Repertoire des Staatsanwalts besteht aus:
Unrechtmäßiger U- Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution,
fortgesetzten Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und
tendenziöser Beeinflussung eines Gutachters'
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
Mehr als fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen
Untersuchungen gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank und knapp
vier Jahre nach Verhängung der unrechtmäßigen U-Haft gegen Meinl
inklusive EUR 100 Mio Kaution stellte das Landesbericht für
Strafsachen Wien ( LG für Strafsachen Wien) in einem Beschluss einen
Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl fest. Und
dies im Zusammenhang mit einem auch in der Medienöffentlichkeit
inkriminierten offensichtlich gefälschten Meinl Brief, den die
Staatsanwaltschaft in ihren Unterlagen gegen Meinl verwendet hatte
(die Tageszeitung 'Die Presse berichtete etwa am 23. Jänner 2012;
Anm.). Dazu das LG für Strafsachen Wien: 'Durch die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Wien [...]dem Beschuldigten ( Julius Meinl; Anm.)
keine Akteneinsicht [...] zu gewähren, wurde der Beschuldigte in
seinem [...] Recht auf Akteneinsicht verletzt.
Zwtl.: Behördliche Verzögerungen
Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank kommentierte dies: 'Diese
Entscheidung des Gerichts bringt erneut Licht in die vorverurteilende
Vorgangsweise der verantwortlichen Staatsanwälte. Wir haben nun
volle Akteneinsicht in die Akte deren Bestandteil ein offensichtlich
gefälschter Brief von Julius Meinl war. Es ist schon ein starkes
Stück dass wir fast ein ganzes Jahr darum kämpfen mussten, um das
Aktenumfeld einer zu unseren Ungunsten gefälschten Unterlage zu
bekommen.' Für Weinzierl ist dies ein weiteres Beispiel einer
behördlichen Verzögerungstaktik, die all jene zum Nachdenken bringen
müsste, die behaupten, die Meinl Bank wäre für die lange Dauer des
MEL Verfahrens verantwortlich.
Zwtl.: Vorverurteilungen
Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang erneut auf die
vorverurteilenden Schritte die gegen Meinl und Organe der Meinl Bank
gesetzt worden seien:
- Eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des
Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten
Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'
Zwtl.: Hintergrundinformation:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0217 2012-11-29/13:22
Wien (APA-ots) - - Staatsanwaltschaft Wien verweigerte Meinl
Akteneinsicht - Dazu LG-
für Strafsachen Wien: '[...] (wurde, Anm.) der Beschuldigte in
seinem [...] subjektiven Recht auf Akteneinsicht verletzt.'
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Licht in vorverurteilende
Vorgangsweise durch verantwortlichen Staatsanwalt'
- 'Mehr als fünf Jahre öffentliches Vorgehen gegen Meinl und Organe
der Meinl Bank - Repertoire des Staatsanwalts besteht aus:
Unrechtmäßiger U- Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution,
fortgesetzten Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und
tendenziöser Beeinflussung eines Gutachters'
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
Mehr als fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen
Untersuchungen gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank und knapp
vier Jahre nach Verhängung der unrechtmäßigen U-Haft gegen Meinl
inklusive EUR 100 Mio Kaution stellte das Landesbericht für
Strafsachen Wien ( LG für Strafsachen Wien) in einem Beschluss einen
Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl fest. Und
dies im Zusammenhang mit einem auch in der Medienöffentlichkeit
inkriminierten offensichtlich gefälschten Meinl Brief, den die
Staatsanwaltschaft in ihren Unterlagen gegen Meinl verwendet hatte
(die Tageszeitung 'Die Presse berichtete etwa am 23. Jänner 2012;
Anm.). Dazu das LG für Strafsachen Wien: 'Durch die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Wien [...]dem Beschuldigten ( Julius Meinl; Anm.)
keine Akteneinsicht [...] zu gewähren, wurde der Beschuldigte in
seinem [...] Recht auf Akteneinsicht verletzt.
Zwtl.: Behördliche Verzögerungen
Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank kommentierte dies: 'Diese
Entscheidung des Gerichts bringt erneut Licht in die vorverurteilende
Vorgangsweise der verantwortlichen Staatsanwälte. Wir haben nun
volle Akteneinsicht in die Akte deren Bestandteil ein offensichtlich
gefälschter Brief von Julius Meinl war. Es ist schon ein starkes
Stück dass wir fast ein ganzes Jahr darum kämpfen mussten, um das
Aktenumfeld einer zu unseren Ungunsten gefälschten Unterlage zu
bekommen.' Für Weinzierl ist dies ein weiteres Beispiel einer
behördlichen Verzögerungstaktik, die all jene zum Nachdenken bringen
müsste, die behaupten, die Meinl Bank wäre für die lange Dauer des
MEL Verfahrens verantwortlich.
Zwtl.: Vorverurteilungen
Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang erneut auf die
vorverurteilenden Schritte die gegen Meinl und Organe der Meinl Bank
gesetzt worden seien:
- Eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des
Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten
Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'
Zwtl.: Hintergrundinformation:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0217 2012-11-29/13:22