APA ots news: MEL- Anlegerverfahren: OGH gibt in richtungsweisendem Urteil Meinl Bank Recht
Wien (APA-ots) -
- Jüngstes OGH Urteil bestätigt, dass Anleger mit den MEL
Zertifikaten den vereinbarten Vertragsgegenstand erhalten haben
- OGH: '[...]Sie (die Anleger; Anm.) wollten das Papier, das
beworben wurde und auf dem Markt erworben werden konnte[...].' und
genau dieses haben sie auch bekommen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Freuen uns über die Bestätigung unserer
Rechtsposition - setzen unsere sozialen Vergleiche mit
unerfahrenen Kleinanlegern weiterhin fort'
- 'Entscheidung widerlegt auch den unhaltbaren Vorwurf der
Staatsanwaltschaft, Bank hätte in betrügerischer Absicht falsche
Produkte geliefert'
Eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
(OGH) in der so genannten 'Aliud-Frage bestätigte erneut die
Rechtsposition der Meinl Bank. Zwei Anleger hatten die Bank mit der
Begründung geklagt, sie hätten anstatt Aktien der Meinl European Land
(MEL), bloß Zertifikate erhalten. Die Meinl Bank hatte ebenso wie die
Wiener Börse und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) stets
betont, dass Inhaber von Zertifikaten und Aktien in ihren
wesentlichen Rechten gleichgestellt und die Zertifikate ein
Instrument sind, das weltweit eingesetzt wird und im Interesse der
Anleger entwickelt wurde, um grenzüberschreitend an Börsen agieren zu
können.
Zwtl.: 'Klarheit in wesentlicher zivilrechtlicher Frage'
Mit der aktuellen Entscheidung behielt die Meinl Bank nun ein
zweites Mal in allen Instanzen damit Recht, dass Vertragsgegenstand
die tatsächlich am Kapitalmarkt erhältlichen MEL-Zertifikate und
nicht Aktien waren. Der Fokus liege - so der OGH - im
gegenständlichen Fall auf den beworbenen und am Markt erhältlichen
Wertpapieren und nicht auf der dahinter stehenden rechtlichen
Konstruktion. Die Bezeichnung der Wertpapiere als Aktie schade nicht,
weil beide Vertragsteile dasselbe wollten, nämlich die am Markt
tatsächlich gehandelten Papiere.
Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Damit herrscht in einer der
wesentlichen zivilrechtlichen Fragen der MEL-Verfahren Klarheit: Die
Bank, die als Dienstleisterin der MEL stets im Rahmen des geltenden
Rechts gehandelt hat, hat mit den MEL-Zertifikaten das vertraglich
vereinbarte Produkt geliefert.'
Unter Verweis auf die bereits im Vorjahr ergangene höchstgerichtliche
Entscheidung (zu 4 Ob 93/11x; Anm.) hielt der OGH fest, dass diese
Aliud-Rechtsprechung auch für den vorliegenden Fall zu gelten habe,
in dem im Kaufauftrag explizit von Aktien gesprochen wurde.
Zwtl.: Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Unabhängig von der erneuten positiven Entscheidung werde die Bank
ihre Maßnahmen zur sozialen Abfederung von Kursverlusten unerfahrener
Kleinanleger, die in Folge der internationalen Wirtschafts- und
Finanzkrise eingetreten sind, fortsetzen, sagte Weinzierl.
Mit rund 6.000 Kleinanlegern hat sich die Meinl Bank bisher
geeinigt und hierfür bereits rund EUR 30 Mio. aufgewendet. Das
Institut ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche auch für die
verbleibenden rund 1.400 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt
bei der Bank bezogen haben, anzubieten. Der Bank Vorstand stellte
jedoch klar, dass derartige Vergleichsangebote definitiv nicht dazu
dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu kompensieren.
Zwtl.: Weiterführende Informationen:
Zwtl.: Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0042 2012-11-27/09:23
Wien (APA-ots) -
- Jüngstes OGH Urteil bestätigt, dass Anleger mit den MEL
Zertifikaten den vereinbarten Vertragsgegenstand erhalten haben
- OGH: '[...]Sie (die Anleger; Anm.) wollten das Papier, das
beworben wurde und auf dem Markt erworben werden konnte[...].' und
genau dieses haben sie auch bekommen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Freuen uns über die Bestätigung unserer
Rechtsposition - setzen unsere sozialen Vergleiche mit
unerfahrenen Kleinanlegern weiterhin fort'
- 'Entscheidung widerlegt auch den unhaltbaren Vorwurf der
Staatsanwaltschaft, Bank hätte in betrügerischer Absicht falsche
Produkte geliefert'
Eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
(OGH) in der so genannten 'Aliud-Frage bestätigte erneut die
Rechtsposition der Meinl Bank. Zwei Anleger hatten die Bank mit der
Begründung geklagt, sie hätten anstatt Aktien der Meinl European Land
(MEL), bloß Zertifikate erhalten. Die Meinl Bank hatte ebenso wie die
Wiener Börse und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) stets
betont, dass Inhaber von Zertifikaten und Aktien in ihren
wesentlichen Rechten gleichgestellt und die Zertifikate ein
Instrument sind, das weltweit eingesetzt wird und im Interesse der
Anleger entwickelt wurde, um grenzüberschreitend an Börsen agieren zu
können.
Zwtl.: 'Klarheit in wesentlicher zivilrechtlicher Frage'
Mit der aktuellen Entscheidung behielt die Meinl Bank nun ein
zweites Mal in allen Instanzen damit Recht, dass Vertragsgegenstand
die tatsächlich am Kapitalmarkt erhältlichen MEL-Zertifikate und
nicht Aktien waren. Der Fokus liege - so der OGH - im
gegenständlichen Fall auf den beworbenen und am Markt erhältlichen
Wertpapieren und nicht auf der dahinter stehenden rechtlichen
Konstruktion. Die Bezeichnung der Wertpapiere als Aktie schade nicht,
weil beide Vertragsteile dasselbe wollten, nämlich die am Markt
tatsächlich gehandelten Papiere.
Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Damit herrscht in einer der
wesentlichen zivilrechtlichen Fragen der MEL-Verfahren Klarheit: Die
Bank, die als Dienstleisterin der MEL stets im Rahmen des geltenden
Rechts gehandelt hat, hat mit den MEL-Zertifikaten das vertraglich
vereinbarte Produkt geliefert.'
Unter Verweis auf die bereits im Vorjahr ergangene höchstgerichtliche
Entscheidung (zu 4 Ob 93/11x; Anm.) hielt der OGH fest, dass diese
Aliud-Rechtsprechung auch für den vorliegenden Fall zu gelten habe,
in dem im Kaufauftrag explizit von Aktien gesprochen wurde.
Zwtl.: Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Unabhängig von der erneuten positiven Entscheidung werde die Bank
ihre Maßnahmen zur sozialen Abfederung von Kursverlusten unerfahrener
Kleinanleger, die in Folge der internationalen Wirtschafts- und
Finanzkrise eingetreten sind, fortsetzen, sagte Weinzierl.
Mit rund 6.000 Kleinanlegern hat sich die Meinl Bank bisher
geeinigt und hierfür bereits rund EUR 30 Mio. aufgewendet. Das
Institut ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche auch für die
verbleibenden rund 1.400 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt
bei der Bank bezogen haben, anzubieten. Der Bank Vorstand stellte
jedoch klar, dass derartige Vergleichsangebote definitiv nicht dazu
dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu kompensieren.
Zwtl.: Weiterführende Informationen:
Zwtl.: Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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OTS0042 2012-11-27/09:23