APA ots news: Nationalrat - Bayr: Novelle des Börsegesetzes sorgt für mehr Transparenz
Wien (APA-ots) - Für SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr schaffen die
geplanten Änderungen des Kapitalmarktgesetzes und des Börsegesetzes
wichtige Voraussetzungen für mehr Transparenz auf den Finanzmärkten.
'Politisch von besonderer Bedeutung ist die Änderung des Paragraphen
91 im Börsegesetz. Damit werden die Meldepflichten verschärft, um ein
unbemerktes und sukzessiven Anschleichen an Aktiengesellschaften zu
verhindern', erklärte Bayr heute, Freitag, im Nationalrat. ****
Die Grenze zur Meldepflicht beim Anteilserwerb wird mit vier Prozent
des Grundkapitals festgesetzt, freiwillig kann auch eine Meldepflicht
ab 3 Prozent vorgesehen werden. 'Das ist ein erster wichtiger
Schritt. Nach einiger Zeit und Erfahrung können wir durchaus auch
einen nächsten Schritt gehen und die Meldepflicht auf zwei bis drei
Prozent senken', regte Bayr an. Wichtig sei auch, dass alle
derivativen Instrumente von dieser Meldepflicht erfasst sind, um
Möglichkeiten der Umgehung zu vermeiden. Die Regelungen werden auch
durch Sanktionen abgesichert: 'Bei Verstößen gegen die Meldepflicht
ruht das Stimmrecht im Aufsichtsrat für sechs Monate', so Bayr.
(Schluss) gd
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/195/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0279 2012-07-06/17:36
Wien (APA-ots) - Für SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr schaffen die
geplanten Änderungen des Kapitalmarktgesetzes und des Börsegesetzes
wichtige Voraussetzungen für mehr Transparenz auf den Finanzmärkten.
'Politisch von besonderer Bedeutung ist die Änderung des Paragraphen
91 im Börsegesetz. Damit werden die Meldepflichten verschärft, um ein
unbemerktes und sukzessiven Anschleichen an Aktiengesellschaften zu
verhindern', erklärte Bayr heute, Freitag, im Nationalrat. ****
Die Grenze zur Meldepflicht beim Anteilserwerb wird mit vier Prozent
des Grundkapitals festgesetzt, freiwillig kann auch eine Meldepflicht
ab 3 Prozent vorgesehen werden. 'Das ist ein erster wichtiger
Schritt. Nach einiger Zeit und Erfahrung können wir durchaus auch
einen nächsten Schritt gehen und die Meldepflicht auf zwei bis drei
Prozent senken', regte Bayr an. Wichtig sei auch, dass alle
derivativen Instrumente von dieser Meldepflicht erfasst sind, um
Möglichkeiten der Umgehung zu vermeiden. Die Regelungen werden auch
durch Sanktionen abgesichert: 'Bei Verstößen gegen die Meldepflicht
ruht das Stimmrecht im Aufsichtsrat für sechs Monate', so Bayr.
(Schluss) gd
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/195/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0279 2012-07-06/17:36