APA ots news: Prozesserfolg der OeNB nach 21 Jahren im Rechtsstreit gegen ehemalige Riegerbank
Sämtliche Schadenersatzansprüche rechtskräftig abgewiesen
Wien (APA-ots) - Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat nach
einem mehr als 21 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die (vormalige)
Riegerbank nun in allen Instanzen Recht bekommen. Die von der
Riegerbank geltend gemachten Ansprüche (Schadenersatz und entgangener
Gewinn) wegen Nichterteilung der beantragten
Devisenhandelsermächtigung haben sich allesamt als unbegründet
herausgestellt. Im März dieses Jahres wurden die letzten noch offenen
Forderungen rechtskräftig abgewiesen.
Mit Anträgen aus den Jahren 1986/1987 hat die Riegerbank - ein
Unternehmen, das in Österreich mehrere Wechselstuben betrieb - bei
der OeNB die Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung beantragt.
Die Riegerbank hat aufgrund der Abweisung ihrer Anträge - beginnend
ab dem Jahr 1990 - insgesamt 6 Klagen gegen die OeNB und die Republik
Österreich erhoben. In diesen Klagen hat die Riegerbank behauptet,
aus der Verweigerung der Devisenhandelsermächtigung würde ihr ein
jährlicher Schaden von ca. EUR 7,5 Mio erwachsen.
Die Riegerbank hatte insgesamt einen Schaden und entgangenen Gewinn
von rund EUR 23 Mio eingeklagt. Zusätzlich hat die Riegerbank die
aufgelaufenen Zinsen geltend gemacht und ein Feststellungsbegehren
für darüber hinausgehende Schäden erhoben.
Die Verfahren waren durch besondere Komplexität des Sachverhalts und
einen erheblichen Umfang der Beweismittel gekennzeichnet. Parallel
und im zeitlichen Zusammenhang mit den von der Riegerbank
angestrengten zivilrechtlichen Verfahren waren zahlreiche
Verwaltungsverfahren, jeweils bis zum Verwaltungsgerichtshof und/oder
Verfassungsgerichtshof, zu führen. Zwischen den zivil- und
verwaltungsrechtlichen Verfahren gab es vielfältige rechtliche
Berührungspunkte, wobei der Verwaltungsgerichtshof bereits im
Dezember 1998 bestätigt hat, dass die Riegerbank keinen Anspruch auf
Erteilung einer erweiterten Devisenhandelsermächtigung hat.
Ebenfalls im Jahr 1998 wurden die dem Bescheid der OeNB
zugrundeliegenden Bedenken auch faktisch mehr als deutlich bestätigt:
Der Vorstandsvorsitzende der Riegerbank, Wolfgang Rieger, hat sich in
einer aufsehenerregenden Flucht mit dem Barvermögen der Bank nach
Südfrankreich abgesetzt. Es folgten der Konkurs der Riegerbank und
ein Strafverfahren.
Der im Konkurs der Riegerbank bestellte Masseverwalter hat die
Verfahren gegen die OeNB aber dennoch mit unverminderter Vehemenz
weitergeführt. Dies zu Unrecht, wie nun rechtskräftig feststeht:
Obwohl der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung aus dem Jahr
1995 einen Teil der Forderungen der Riegerbank dem Grunde nach für
berechtigt erachtete, ist es der OeNB -vertreten durch die Kanzlei
Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (Rechtsanwalt Dr. Peter Vcelouch) -
mit Ausdauer und Beharrlichkeit gelungen, die fehlende Berechtigung
sämtlicher von der Riegerbank erhobener Forderungen zu beweisen.
Bereits in den Jahren 2008 und 2010 konnte die OeNB die
rechtskräftige Abweisung erheblicher Teile der Klagen der Riegerbank
(Forderungen von ca. EUR 17 Mio und Feststellungsbegehren) erwirken.
Im März 2012 hat die OeNB schließlich auch die rechtskräftige
Abweisung der letzten noch offenen Forderung (ca. EUR 5,5 Mio)
gerichtlich durchgesetzt.
Damit steht - nach einer Verfahrensdauer von mehr als 21 Jahren -
endgültig und unverrückbar fest, dass die OeNB durch die Abweisung
der Anträge auf Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung der
Riegerbank keinen Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus ist der vom
Gericht bestellte Sachverständige in seinem zuletzt erstatteten
Gutachten sogar zum Ergebnis gelangt, dass der von der Riegerbank
verursachte wirtschaftliche Schaden bei seinerzeitiger Erteilung der
beantragten Devisenhandelsermächtigung vermutlich noch größer gewesen
wäre, als er aufgrund des Konkurses der Riegerbank ohnehin war.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6609
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0054 2012-05-15/09:29
Sämtliche Schadenersatzansprüche rechtskräftig abgewiesen
Wien (APA-ots) - Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat nach
einem mehr als 21 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die (vormalige)
Riegerbank nun in allen Instanzen Recht bekommen. Die von der
Riegerbank geltend gemachten Ansprüche (Schadenersatz und entgangener
Gewinn) wegen Nichterteilung der beantragten
Devisenhandelsermächtigung haben sich allesamt als unbegründet
herausgestellt. Im März dieses Jahres wurden die letzten noch offenen
Forderungen rechtskräftig abgewiesen.
Mit Anträgen aus den Jahren 1986/1987 hat die Riegerbank - ein
Unternehmen, das in Österreich mehrere Wechselstuben betrieb - bei
der OeNB die Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung beantragt.
Die Riegerbank hat aufgrund der Abweisung ihrer Anträge - beginnend
ab dem Jahr 1990 - insgesamt 6 Klagen gegen die OeNB und die Republik
Österreich erhoben. In diesen Klagen hat die Riegerbank behauptet,
aus der Verweigerung der Devisenhandelsermächtigung würde ihr ein
jährlicher Schaden von ca. EUR 7,5 Mio erwachsen.
Die Riegerbank hatte insgesamt einen Schaden und entgangenen Gewinn
von rund EUR 23 Mio eingeklagt. Zusätzlich hat die Riegerbank die
aufgelaufenen Zinsen geltend gemacht und ein Feststellungsbegehren
für darüber hinausgehende Schäden erhoben.
Die Verfahren waren durch besondere Komplexität des Sachverhalts und
einen erheblichen Umfang der Beweismittel gekennzeichnet. Parallel
und im zeitlichen Zusammenhang mit den von der Riegerbank
angestrengten zivilrechtlichen Verfahren waren zahlreiche
Verwaltungsverfahren, jeweils bis zum Verwaltungsgerichtshof und/oder
Verfassungsgerichtshof, zu führen. Zwischen den zivil- und
verwaltungsrechtlichen Verfahren gab es vielfältige rechtliche
Berührungspunkte, wobei der Verwaltungsgerichtshof bereits im
Dezember 1998 bestätigt hat, dass die Riegerbank keinen Anspruch auf
Erteilung einer erweiterten Devisenhandelsermächtigung hat.
Ebenfalls im Jahr 1998 wurden die dem Bescheid der OeNB
zugrundeliegenden Bedenken auch faktisch mehr als deutlich bestätigt:
Der Vorstandsvorsitzende der Riegerbank, Wolfgang Rieger, hat sich in
einer aufsehenerregenden Flucht mit dem Barvermögen der Bank nach
Südfrankreich abgesetzt. Es folgten der Konkurs der Riegerbank und
ein Strafverfahren.
Der im Konkurs der Riegerbank bestellte Masseverwalter hat die
Verfahren gegen die OeNB aber dennoch mit unverminderter Vehemenz
weitergeführt. Dies zu Unrecht, wie nun rechtskräftig feststeht:
Obwohl der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung aus dem Jahr
1995 einen Teil der Forderungen der Riegerbank dem Grunde nach für
berechtigt erachtete, ist es der OeNB -vertreten durch die Kanzlei
Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (Rechtsanwalt Dr. Peter Vcelouch) -
mit Ausdauer und Beharrlichkeit gelungen, die fehlende Berechtigung
sämtlicher von der Riegerbank erhobener Forderungen zu beweisen.
Bereits in den Jahren 2008 und 2010 konnte die OeNB die
rechtskräftige Abweisung erheblicher Teile der Klagen der Riegerbank
(Forderungen von ca. EUR 17 Mio und Feststellungsbegehren) erwirken.
Im März 2012 hat die OeNB schließlich auch die rechtskräftige
Abweisung der letzten noch offenen Forderung (ca. EUR 5,5 Mio)
gerichtlich durchgesetzt.
Damit steht - nach einer Verfahrensdauer von mehr als 21 Jahren -
endgültig und unverrückbar fest, dass die OeNB durch die Abweisung
der Anträge auf Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung der
Riegerbank keinen Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus ist der vom
Gericht bestellte Sachverständige in seinem zuletzt erstatteten
Gutachten sogar zum Ergebnis gelangt, dass der von der Riegerbank
verursachte wirtschaftliche Schaden bei seinerzeitiger Erteilung der
beantragten Devisenhandelsermächtigung vermutlich noch größer gewesen
wäre, als er aufgrund des Konkurses der Riegerbank ohnehin war.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6609
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
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OTS0054 2012-05-15/09:29