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APA ots news: Prozesserfolg der OeNB nach 21 Jahren im Rechtsstreit gegen...

Veröffentlicht am 15.05.2012, 09:35
APA ots news: Prozesserfolg der OeNB nach 21 Jahren im Rechtsstreit gegen ehemalige Riegerbank

Sämtliche Schadenersatzansprüche rechtskräftig abgewiesen

Wien (APA-ots) - Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat nach

einem mehr als 21 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die (vormalige)

Riegerbank nun in allen Instanzen Recht bekommen. Die von der

Riegerbank geltend gemachten Ansprüche (Schadenersatz und entgangener

Gewinn) wegen Nichterteilung der beantragten

Devisenhandelsermächtigung haben sich allesamt als unbegründet

herausgestellt. Im März dieses Jahres wurden die letzten noch offenen

Forderungen rechtskräftig abgewiesen.

Mit Anträgen aus den Jahren 1986/1987 hat die Riegerbank - ein

Unternehmen, das in Österreich mehrere Wechselstuben betrieb - bei

der OeNB die Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung beantragt.

Die Riegerbank hat aufgrund der Abweisung ihrer Anträge - beginnend

ab dem Jahr 1990 - insgesamt 6 Klagen gegen die OeNB und die Republik

Österreich erhoben. In diesen Klagen hat die Riegerbank behauptet,

aus der Verweigerung der Devisenhandelsermächtigung würde ihr ein

jährlicher Schaden von ca. EUR 7,5 Mio erwachsen.

Die Riegerbank hatte insgesamt einen Schaden und entgangenen Gewinn

von rund EUR 23 Mio eingeklagt. Zusätzlich hat die Riegerbank die

aufgelaufenen Zinsen geltend gemacht und ein Feststellungsbegehren

für darüber hinausgehende Schäden erhoben.

Die Verfahren waren durch besondere Komplexität des Sachverhalts und

einen erheblichen Umfang der Beweismittel gekennzeichnet. Parallel

und im zeitlichen Zusammenhang mit den von der Riegerbank

angestrengten zivilrechtlichen Verfahren waren zahlreiche

Verwaltungsverfahren, jeweils bis zum Verwaltungsgerichtshof und/oder

Verfassungsgerichtshof, zu führen. Zwischen den zivil- und

verwaltungsrechtlichen Verfahren gab es vielfältige rechtliche

Berührungspunkte, wobei der Verwaltungsgerichtshof bereits im

Dezember 1998 bestätigt hat, dass die Riegerbank keinen Anspruch auf

Erteilung einer erweiterten Devisenhandelsermächtigung hat.

Ebenfalls im Jahr 1998 wurden die dem Bescheid der OeNB

zugrundeliegenden Bedenken auch faktisch mehr als deutlich bestätigt:

Der Vorstandsvorsitzende der Riegerbank, Wolfgang Rieger, hat sich in

einer aufsehenerregenden Flucht mit dem Barvermögen der Bank nach

Südfrankreich abgesetzt. Es folgten der Konkurs der Riegerbank und

ein Strafverfahren.

Der im Konkurs der Riegerbank bestellte Masseverwalter hat die

Verfahren gegen die OeNB aber dennoch mit unverminderter Vehemenz

weitergeführt. Dies zu Unrecht, wie nun rechtskräftig feststeht:

Obwohl der Oberste Gerichtshof mit einer Entscheidung aus dem Jahr

1995 einen Teil der Forderungen der Riegerbank dem Grunde nach für

berechtigt erachtete, ist es der OeNB -vertreten durch die Kanzlei

Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (Rechtsanwalt Dr. Peter Vcelouch) -

mit Ausdauer und Beharrlichkeit gelungen, die fehlende Berechtigung

sämtlicher von der Riegerbank erhobener Forderungen zu beweisen.

Bereits in den Jahren 2008 und 2010 konnte die OeNB die

rechtskräftige Abweisung erheblicher Teile der Klagen der Riegerbank

(Forderungen von ca. EUR 17 Mio und Feststellungsbegehren) erwirken.

Im März 2012 hat die OeNB schließlich auch die rechtskräftige

Abweisung der letzten noch offenen Forderung (ca. EUR 5,5 Mio)

gerichtlich durchgesetzt.

Damit steht - nach einer Verfahrensdauer von mehr als 21 Jahren -

endgültig und unverrückbar fest, dass die OeNB durch die Abweisung

der Anträge auf Erteilung einer Devisen-handelsermächtigung der

Riegerbank keinen Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus ist der vom

Gericht bestellte Sachverständige in seinem zuletzt erstatteten

Gutachten sogar zum Ergebnis gelangt, dass der von der Riegerbank

verursachte wirtschaftliche Schaden bei seinerzeitiger Erteilung der

beantragten Devisenhandelsermächtigung vermutlich noch größer gewesen

wäre, als er aufgrund des Konkurses der Riegerbank ohnehin war.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Dr. Christian Gutlederer

Pressesprecher

Tel.: (+43-1) 404 20-6609

mailto:christian.gutlederer@oenb.at

www.oenb.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

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OTS0054 2012-05-15/09:29

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