😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Arbeitgeber für Streichung des Ehegattensplittings

Veröffentlicht am 15.08.2012, 05:25
BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber haben sich für die Streichung des steuerlichen Ehegattensplittings zugunsten einer stärkeren Familienförderung ausgesprochen. 'Verheiratetsein allein ist in meinen Augen kein hinreichender Sachverhalt, der eine steuerliche Begünstigung rechtfertigt', sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, der in Bielefeld erscheinenden 'Neuen Westfälischen' (Mittwoch). Eine entsprechende Reform müsse in der nächsten Legislaturperiode Bestandteil eines neuen Familienlastenausgleichs werden, von dem auch Geringverdiener profitieren sollten.

Forderungen nach Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting waren im Zuge der Diskussion über die steuerliche Gleichstellung eingetragener Homosexuellen-Paare mit der Ehe aufgekommen. Beim Splitting werden zur Steuerberechnung die gesamten Einkünfte beider Partner addiert und zu gleichen Anteilen auf beide verteilt - was besonders Vielverdienern mit nicht arbeitender Ehefrau nützt./and/DP/zb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.