SCHÖNEFELD (dpa-AFX) - Der Aufsichtsrat des Hauptstadtflughafens kann von den früheren Geschäftsführern Rainer Schwarz und Manfred Körtgen möglicherweise Schadenersatz für das Debakel verlangen. 'Es ist davon auszugehen, dass Haftungsansprüche nicht auszuschließen sind', sagte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linkspartei) am Mittwoch in Schönefeld. Das habe ein Gespräch am Vortag ergeben. Zur Höhe möglicher Ansprüche und dazu, ob sie geltend gemacht werden, sagte Markov nichts. Anwälte und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren beauftragt worden, die Haftungsfragen zu klären. Ein schriftliches Gutachten gibt es laut Markov noch nicht./bf/DP/jha