😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Aufspaltung der Energietarife: Grundversorger abgemahnt

Veröffentlicht am 13.01.2022, 15:00
© Reuters.

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat drei Grundversorger wegen einer Aufspaltung der Energietarife für Neu- und Bestandskunden abgemahnt. Die Verbraucherschützer forderten die Unternehmen Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser auf, die Neukundentarife zurückzunehmen. Ansonsten behält sich die Verbraucherzentrale eine Klage vor. Wegen der zuletzt stark gestiegenen Strom- und Gaspreise nahmen zahlreiche Anbieter von ihren neuen Kunden mehr Geld als von den alten.

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund war die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch viele ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen, müssen die Energie aber nach Verbandsangaben zu aktuell extrem hohen Preisen zukaufen.

Ein Großteil der Grundversorger verlange von den neuen Kundinnen und Kunden Preise, die um ein Vielfaches höher lägen als die des bisherigen Kundenstamms, bemängelte die Verbraucherzentrale laut einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung. Dies sei eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße. Parallel zu den Abmahnungen riefen die Verbraucherschützer die beim NRW-Wirtschaftsministerium angesiedelte Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

"Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger - so geht es nicht", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Die Benachteiligung von Verbrauchern, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfielen, sei rechtswidrig und widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung. Man werde mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, "die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt".

Die Verbraucherzentrale NRW berichtete von einer Stichprobe, bei der die Tarife von 23 Anbietern in NRW unter die Lupe genommen wurden. Davon hätten 18 Unternehmen einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt. "Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter beträgt dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte", hieß es. Drei der untersuchten Anbieter nähmen aktuell sogar einen Neukundenarbeitspreis pro Kilowattstunde von über 90 Cent. Die Kunden von Anbietern, die auf eine Tarifspaltung verzichteten, zahlten dagegen durchschnittlich nur 34 Cent pro Kilowattstunde.

Die Wuppertaler Stadtwerke wiesen die Vorwürfe zurück. "Eine Aufnahme in den allgemeinen Grundtarif hätte für viele treue Bestandskunden der WSW eine Preiserhöhung bedeutet und das wollten wir ihnen nicht zumuten", sagte der WSW-Vorstandsvorsitzende Markus Hilkenbach laut einer Mitteilung. Auch die Landeskartellbehörden Niedersachsen und NRW hätten sich mit dem Thema Zweittarif beschäftigt und dieses Vorgehen als juristisch zulässig bewertet.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.