STUTTGART (dpa-AFX) - Für Steuerbetrüger soll es nach Ansicht von Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) wesentlich teurer werden, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Vor den entscheidenden Gespräche von Bund und Ländern an diesem Donnerstag in Berlin forderte er, dass der Strafzuschlag bei einer hinterzogenen Steuersumme von einer Million Euro mindestens 25 Prozent betragen soll. Geeinigt hat man sich im Kreis der Minister bislang auf einen Zuschlag von zehn Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50 000 Euro. Eine Bagatellgrenze ohne Strafzuschläge soll es nach Ansicht von Schmid nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5000 Euro geben.
Es wird erwartet, dass sich die aus Staatssekretären bestehende Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern an diesem Donnerstag über die letzten noch offenen Punkte einigt. Am 9. Mai wird voraussichtlich die Finanzministerkonferenz die neuen Regeln für strafbefreiende Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung beschließen. Bereits im März hatten sich die Finanzminister auf wesentliche Punkte für schärfere Regeln verständigt. So soll der Zeitraum zur Offenlegung von hinterzogenen Steuern von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
"Wir müssen mit aller Härte gegen Großbetrüger vorgehen", sagte Schmid der Nachrichtenagentur dpa zu dem von ihm geforderten Strafzuschlag von mindestens 25 Prozent. Strittig ist zum Beispiel aber auch noch die Frage, ob ein Strafzuschlag schon bei Steuer-Nachzahlungen von weniger als 50 000 Euro fällig werden soll. Schmid ist hier ein klarer Befürworter. "Denn auch das sind keine Bagatellfälle", sagte der Finanzminister. "Wer 50 000 Euro an Steuern auf Kapitalerträge hinterzieht, bunkert rund vier Millionen Euro an Kapitalvermögen auf der Bank." Das sei nicht der Facharbeiter, der etwas fürs Alter zurücklege.
An diesem Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit einer weiteren Maßnahme gegen Steuerhinterziehung: Banken, die Kunden helfen, den Fiskus zu umgehen, soll die Lizenz entzogen werden können. Das sieht eine geplante Änderung des Kreditwesensgesetzes der Länder Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen vor, über die die Länderkammer abstimmen soll. Der Antrag hatte den Bundesrat vor einem Jahr passiert, war jedoch anschließend der Regierungsneubildung nach der Bundestageswahl zum Opfer gefallen. Nun sollen die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im zweiten Versuch erneut gestärkt werden.
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) sagte, Ziel sei es, den Instrumentenkasten der BaFin besser auszustatten, um reagieren zu können. Der Lizenzentzug sei das Maximum - zuvor gebe es Sanktionsmöglichkeiten wie die Abberufung der Geschäftsleiter, die Schließungen von Abteilungen, die Entlassung von verantwortlichen Mitarbeitern oder die Begrenzung von Geschäftsbeziehungen mit Dritten oder Ländern, mit denen "krumme Geschäfte" gemacht wurden.kr