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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / BDO-Studie: ...

Veröffentlicht am 29.05.2013, 11:21
BDO-Studie: Schutzschirmverfahren von Unternehmen in Schieflage kaum

genutzt - Gute Erfolgsaussichten bei Erfüllung der

Grundvoraussetzungen

Hamburg (ots) - Das zur Erleichterung der Sanierung von

Unternehmen zum 1. März 2012 eingeführte Schutzschirmverfahren zur

Vermeidung eines Insolvenzverfahrens unter Fremdverwaltung wird von

den betroffenen Unternehmen kaum genutzt. Trotz des größeren

unternehmerischen Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des

Schutzschirmverfahrens im ersten Jahr nur von einem niedrigen

einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen

wahrgenommen. Aus diesem Grund hat BDO eine Umfrage durchgeführt, bei

der sich etwa 200 Experten aus dem Bereich Restrukturierung,

Sanierung und Insolvenz beteiligten.

Der Studie zufolge werden die Aussichten, ein Insolvenzverfahren

unter Fremdverwaltung durch ein Schutzschirmverfahren zu vermeiden,

von den Sanierungsexperten durchaus positiv bewertet. Die

Voraussetzungen hierfür sind, dass

- die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens noch für mindestens 90 Tage

sichergestellt ist,

- die Aussichten für eine Sanierung überwiegend positiv sind und

- der Ersteller der Schutzschirmbescheinigung ausreichend

qualifiziert ist (z.B. ein vom betroffenen Unternehmen beauftragter

in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder

Rechtsanwalt).

Drei Viertel der befragten Experten bewerten das

Schutzschirmverfahren als geeignet für eine selbständige Sanierung

von Unternehmen in Schieflage. Die bisher geringe Nutzung ist nach

Einschätzung des BDO-Experten Dr. Heinrich Schimpf auf die

Unsicherheit der Unternehmensführung und der Gesellschafter

hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Antrags zurück zu führen.

Hintergrund:

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von

Unternehmen (ESUG) bietet Schuldnern nach § 270b Insolvenzordnung

seit dem 1. März 2012 im Rahmen des so genannten

Schutzschirmverfahrens einen größeren Gestaltungsspielraum zur

Eigensanierung des Unternehmens. Die Einleitung des

Schutzschirmverfahrens setzt einen Eröffnungsantrag der Gesellschaft,

einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung und einen Antrag auf

Bestimmung einer Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans voraus. Neben

einem Eröffnungsantrag ist eine mit Gründen versehene Bescheinigung

nach § 270b Insolvenzordnung vorzulegen. Aus Sicht der Unternehmen

bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit zu einer möglichst

frühen und 'geräuscharmen' Sanierung im Rahmen der Eigenverantwortung

der Gesellschaft.

Die vollständige Studie kann kostenfrei über BDO bezogen werden.

Über BDO:

Als eine der führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und

prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und

wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services sind wir ein

professioneller Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten.

Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft

nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen

und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und

höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige

internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den

Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende

kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es

ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit

europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,

voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit

knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Geschäftsjahr

2012 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro.

Originaltext: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Kontakt

Nicole Mainzer

Referentin Presse/Kommunikation

Tel: +49 40 - 30293-552

Fax: +49 40 - 30293-388

nicole.mainzer@bdo.de

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