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Bei Gasnetzvergabe unterliegt Berliner Senat vor Gericht

Veröffentlicht am 09.12.2014, 18:17
Aktualisiert 09.12.2014, 18:18
Bei Gasnetzvergabe unterliegt Berliner Senat vor Gericht

BERLIN (dpa-AFX) - Das Land Berlin darf nach einem Gerichtsurteil nicht die Gaskonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie vergeben. Die Richter hätten Zweifel an der Bieterfähigkeit von Berlin Energie, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin am Dienstag mit. Es handle sich dabei nicht um einen "eigenen Eigenbetrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern um einen unselbstständigen Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung", begründete das Gericht. Der bisherige Betreiber Gasag setzte sich damit mit seiner Klage durch.

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