KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gaslieferungsverträge, die den Arbeitspreis für Erdgas an den Marktpreis für Heizöl koppeln, benachteiligen Unternehmen nicht unangemessen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Ob die Bindung des Gaspreises an den Marktpreis für Heizöl sachgerecht und akzeptabel ist, unterliege der kaufmännischen Beurteilung des Kunden, urteilten die Richter in Karlsruhe. Von einem Unternehmer sei zu erwarten, dass er seine Kosten sorgfältig kalkuliere.
Für einen Unternehmer sei auch ersichtlich, dass die Kopplung an den Heizölpreis keinen Bezug zu künftigen Kostensteigerungen oder
-senkungen durch den Gaslieferanten habe.
Geklagt hatten zwei Firmen. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Mikropolis stritt mit den Berliner Gaswerken um knapp 11 800 Euro. Eine Porzellanfabrik forderte zudem 110 300 Euro vom Oldenburger Energiekonzern EWE zurück.mb