KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in einem Rechtsstreit um die Untervermietung einer Hamburger Wohnung. Die Mieter klagen auf Schadenersatz, weil ihnen die Untervermietung von zwei der drei Zimmer verwehrt wurde. Der Vermieter unterlag im vergangenen Jahr in zwei Vorinstanzen. Die beklagte Firma ging daraufhin in Revision. Sie begründet ihre Ablehnung der Untervermietung mit Zweifeln daran, ob dem Untermieter wirklich nur ein Teil und nicht die gesamte Wohnung habe überlassen werden sollen. Die Mieter wollten die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass ein Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, "einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauche zu überlassen".b