KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag über den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen ein Internetportal verhandelt. Das Unternehmen Sanego wehrt sich gegen die Anordnung von zwei Vorinstanzen, Name und Anschrift eines Nutzers zu nennen. Dieser hatte nach den Worten des Vorsitzenden BGH-Richters Gregor Galke in dem Bewertungsportal "unwahre und damit im Grundsatz unzulässige Tatsachenbehauptungen" über den Arzt aus Schwäbisch-Gmünd verbreitet. Die seit 2011 wiederholt veröffentlichten Vorwürfe wurden zwar gelöscht, Sanego will dem Arzt aber nicht die Identität des Nutzers preisgeben und beruft sich dabei auf die vom Telemediengesetz verlangte anonyme Bereitstellung des Dienstes. Der VI. Zivilsenat des BGH wollte das Urteil zu der von Sanego eingelegten Revision möglicherweise noch am Dienstag verkünden.br