KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof prüft seit Donnerstag, ob die vorübergehende Liberalisierung von Internet-Glücksspielen in Schleswig-Holstein das generelle deutsche Verbot infrage stellt.
Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten - nur Lotterien und Sportwetten können ausnahmsweise erlaubt werden. Anders als die anderen 15 Bundesländer trat Schleswig-Holstein diesem Vertrag zunächst nicht bei, sondern schlug von 2012 bis Februar 2013 einen liberaleren Sonderweg ein.