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BGH prüft Warmwasserkosten in Abrisshaus

Veröffentlicht am 10.12.2014, 11:09
Aktualisiert 10.12.2014, 11:12
BGH prüft Warmwasserkosten in Abrisshaus

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch am Mittwoch entscheiden, wie viel Heizkosten eine Mieterin in einem Abrisshaus nachzahlen muss. Eine Wohnungsbaugenossenschaft hatte die Frau verklagt. Sie lebte in einem 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder), das abgerissen werden sollte. Außer ihr lebten 2011 nur noch ein paar Mieter in dem Plattenbau. Die Klägerin hatte eine etwa 47 Quadratmeter große Wohnung und sollte für 2011 noch knapp 600 Euro Warmwasserkosten nachzahlen.

Der Grund: Die auf viele Wohnungen ausgelegte Heizungsanlage arbeitete wegen des erheblichen Leerstandes nicht mehr kostengünstig, was sich aufgrund des Berechnungsschlüssels nachteilig für die Mieterin auswirkte. Die Mieterin wollte die Summe nicht zahlen. In den Vorinstanzen hatte die Gesellschaft mit ihrer Klage unterschiedlichen Erfolg. Ob die Mieterin nachzahlen muss, will das Gericht nun klären.

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