😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

BGH stärkt Kundenrechte bei Reiseveranstalter-Pleite

Veröffentlicht am 25.11.2014, 17:07
BGH stärkt Kundenrechte bei Reiseveranstalter-Pleite

n KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Reisenden bei einer Insolvenz ihres ausländischen Reiseveranstalters gestärkt. Wenn Urlauber bei einem deutschen Reisebüro einen Urlaub bei einem ausländischen Reiseveranstalter buchen, muss das deutsche Reisebüro genau prüfen, ob die Reisenden im Falle einer Pleite des Veranstalters abgesichert sind.

Die Richter gaben in ihrem Urteil einem Ehepaar recht, das eine viertägige Flusskreuzfahrt bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht hatte. Als dieser vor Reisebeginn pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück.

Vermittelt wurde die Reise von einem deutschen Internet-Reisebüro. Dieses Reisebüro hatte das Paar nun verklagt, um wieder an sein Geld zu kommen. Denn die niederländische Versicherung wollte die Reisekosten nicht zurückzahlen: Sie hafte nur für Reisen, die in den Niederlanden angeboten und gebucht worden seien.

Der BGH bestätigte nun am Dienstag die Vorinstanzen, die den beiden Kunden recht gegeben und das Reisebüro zur Rückzahlung verurteilt hatten.en

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.